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14.05.2008 
Eindruck eines Schlägerkommandos vermittelt

Wer Gewalt androht, darf kein Inkasso ausführen

Ein Geldeintreiber-Unternehmen, das unterschwellig mit Gewaltandrohung wirbt, darf kein Inkasso ausführen. Das Landgericht Köln gab einer Klage des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) Recht und verbot einer Firma, Inkassodienstleistungen anzukündigen oder auszuführen.

dpa KÖLN. Die Werbung der Firma richte sich an Kunden, die beim Eintreiben ihrer Forderungen nicht nur auf rechtsstaatliche Mittel zurückgreifen wollten, erläuterte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Werbeaussagen lauteten etwa: "Ihr Schuldner muss kein Russisch können - er wird uns auch so verstehen". Abbildungen in der Werbung zeigten Männer, "die bestenfalls den Eindruck eines Schlägerkommandos vermitteln".

Die beklagte Firma hatte nach Angaben des Gerichtssprechers argumentiert, sie betreibe kein Inkasso, sondern lediglich Recherchen. Dies sah das Gericht anders.

Die Geschäftstätigkeit des Unternehmens sei "ersichtlich darauf angelegt, durch Drohungen mit körperlicher Gewalt oder deren Anwendung Forderungen einzuziehen", heißt es in der Urteilsbegründung. "Der Forderungseinzug darf aber nur von Personen mit entsprechender behördlicher Erlaubnis betrieben werden - diese liegt nicht vor", sagte der Sprecher zu dem Urteil vom März.

Der BDIU begrüßte das Urteil. "Inkasso-Unternehmen sind seriöse Dienstleister, die unter der Aufsicht des lokalen Gerichtspräsidenten stehen", betonte BDIU-Präsident Wolfgang Spitz am Dienstag in einer Mitteilung. "Sie suchen einen Interessenausgleich zwischen Gläubigern und Schuldnern."

(Aktenzeichen: 33 O 390/06)

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