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10.03.2008 

Wirtschaftsminister Michael Glos sagte dem Magazin "Focus", die Entscheidung sei "ein Sieg für den Wettbewerb". Der Vorsitzende der CSU-Mittelstandsunion, Hans Michelbach, erklärte, der "schwere ordnungspolitische Fehltritt" müsse zurückgenommen werden. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt forderte in der "Bild am Sonntag" die Regierung auf, auf "den Weg der Vernunft" zurückzukehren. Das Ministerium legte Berufung gegen die Entscheidung von Freitag ein.

Die Post-Konkurrenz reagierte erleichtert auf das Urteil. "Der überhöhte Monopolschutzlohn der Deutschen Post lag wie Blei auf unserer jungen Branche", sagte Florian Gerster, Präsident des Arbeitgeberverbandes der Post-Wettbewerber. "Jetzt können unsere Unternehmen endlich aufatmen." Der Medienkonzern Axel Springer sieht sich durch den Richterspruch ermutigt, seinerseits vor Gericht zu ziehen. "Die Möglichkeiten einer Schadensersatzklage sind durch das Urteil gewachsen", sagte eine Springer-Sprecherin am Sonntag. Ob sich die Klage gegen das Bundesarbeitsministerium richtet, ist aber noch unklar. "Wir sehen unsere Rechtsauffassung bestätigt", hieß es bei Springer. Der Mindestlohn und die damit verbundene Existenzkrise der PIN Group, einst größter Postwettbewerber. hatte für Springer bislang katastrophale Folgen. Durch Abschreibungen auf die PIN in Höhe von 572 Mill. Euro rutschte Springer nach Jahren wieder in die tiefroten Zahlen. Springer hatte im Dezember nach dem Beschluss des Bundestages für einen Mindestlohn angekündigt, sich auf der PIN Group zurückzuziehen und dem Unternehmen den Geldhahn zugedreht.

Bei PIN schöpft man nun neue Hoffnung. Bruno Kübler, Insolvenzverwalter der Pin-Holding, erklärte, die Gespräche mit drei Investoren bekämen nun neuen Schub. Ein Sprecher des niederländischen Post-Konzerns TNT sagte: "Dies ist ein guter Tag für das wirtschaftliche Klima in Deutschland."

Die Gewerkschaft Verdi wertete das Urteil als "völlig unverständlich". Vorstandsmitglied Andrea Kocsis warf dem Gericht vor, den Postwettbewerbern "Schützenhilfe" beim Unterlaufen des "gesetzlichen Mindestlohns" zu leisten.

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