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29.08.2006 

Die Musterklage ist juristisches Neuland. Grundlage ist das erst am 1. November 2005 in Kraft getretene KapMug, das die Klagen bündeln soll, um einen Abschluss des Prozesses in überschaubarer Zeit zu ermöglichen. Das Landgericht Frankfurt hatte errechnet, dass der Prozess ohne solch ein Verfahren bis zu 15 Jahre dauern könnte.

Viel schneller dürfte es im ungünstigen Fall auch jetzt nicht gehen. Mit Spannung warten die Anleger auf die erste mündliche Verhandlung vor dem 23. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt, die gegen Ende des Jahres ansteht. Dort dürfte sich abzeichnen, ob das Gericht aufwendige Rechtsgutachten zur Bewertung der Telekom-Immobilien für nötig hält.

Solch ein Gutachten kann leicht 20 Mill. Euro kosten, sagen Fachleute. Allerdings meint Bernd Jochem von der Münchener Anleger-Kanzlei Rotter, dass diese Summe ziemlich hoch gegriffen ist. "Da ist auch Bangemache dabei", sagt er. Die Kosten des Gutachtens und alle anderen Verfahrenskosten werden nach dem neuen Gesetz auf sämtliche Kläger verteilt.

Die Kläger beanstanden besonders die "Clusterverfahren", bei denen die Telekom ihre Grundstücke und Gebäude in Gruppen bewertet hat. Der Vorsitzende Richter vom Landgericht Frankfurt, Meinrad Wösthoff, war darin den Klägern in einer ersten Stellungnahme gefolgt. Seine Meinung ist jetzt jedoch nicht mehr maßgeblich. Der Fall wird laut dem neuen Gesetz vor dem OLG Frankfurt völlig neu aufgerollt.

Lesen Sie weiter auf Seite 3: "Wir sind überzeugt, dass die Vorwürfe substanzlos sind."

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