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06.04.2008 

Zu Prozessbeginn geht es aber zunächst nicht um die Immobilien, sondern um ein US-Unternehmen namens Voicestream. Ende Mai 2001 hatte die Deutsche Telekom den damals größten Mobilfunkanbieter in den USA für rund 34 Milliarden. Euro gekauft. "Zu teuer", lautet das Fazit aus heutiger Sicht. Aber nicht nur das: Die Übernahmeverhandlungen sollen bereits weit fortgeschritten gewesen sein, als die Telekom an ihrem Prospekt für den dritten Börsengang feilte. Im Prospekt war nichts von dem geplanten Zukauf zu lesen. Ein weiterer Streitpunkt ist die teure Ersteigerung der UMTS-Lizenzen.

Im Zeugenstand wird die geballte Telekom-Prominenz aus der jüngeren Vergangenheit Platz nehmen. Ron Sommer wird kommen, Chef des Bonner Konzerns zur Zeit des Börsengangs. Er hatte das Unternehmen in den 90er-Jahren an die Börse geführt, es mit zahlreichen Zukäufen im Ausland vermeintlich auf Wachstumskurs gebracht und einen riesigen Schuldenberg angehäuft. Als Zeugen sind auch Sommer-Nachfolger Kai Ricke, -Uwe der einstige Aufsichtsratschef Hans Winkhaus-Dietrich und Finanzvorstand Karl Eick-Gerhard geladen. Sommer macht am 14. April den Anfang.


Tabelle  Infografik: Jäher Absturz


Sollte sich der Telekom-Prozess mit seinem neuartigen Musterverfahren als wirksame Waffe der Anlegerschützer erweisen, sind weitere Klagen dieser Art wahrscheinlich. Dafür dürfte schon die aktuelle Finanzkrise sorgen. "Zurzeit muss man besonders genau prüfen, ob vorsätzlich falsche Informationen an die Kapitalmärkte gegeben werden", sagt Rüdiger Veil, Direktor des Instituts für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht an der Bucerius Law School in Hamburg. Sammelklagen sind in Deutschland eigentlich nicht zulässig. Doch für den Fall Telekom hat der Gesetzgeber eine Hintertür geöffnet: das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, kurz "KapMuG" oder in Juristenkreisen "Lex Telekom" genannt. Denn die Masse von Telekom-Klägern wäre nach den Regeln der alten Zivilprozessordnung von den Gerichten kaum zu bewältigen gewesen. Durch das neue "KapMuG", das am 1. November 2005 in Kraft trat, können alle Kläger in einem Musterverfahren zusammengefasst werden. Der Musterkläger im Fall Telekom ist dabei kein Kleinanleger: Er will 1,2 Mill. Euro erstattet bekommen und ist damit der Kläger mit dem höchsten Streitwert.

Lesen Sie weiter auf Seite 3: Bis zu 20 Jahre zur Entschädigung

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