Richter Wösthoff warnte jedoch davor, nach Karlsruhe zu gehen. "Ich weiß nicht, ob Sie Ihren Parteien damit mehr Steine als Brot geben", sagte Wösthoff. Das Gesetz gebe den Gerichten die Chance, aus der Masse der Klagen grob herauszufiltern, was für die Entscheidungsfindung wesentlich sei. Auch erlaube es, hohe Prozesskosten auf sämtliche Kläger zu verteilen. Das sei ein ganz wesentlicher Vorteil. Die Kosten eines ausführlichen Gutachtens zur Immobilienbewertung werden auf 20 Mill. Euro geschätzt.
Unklar blieb auch, ob ein einziges Musterverfahren ausreicht. Richter Wösthoff vertrat die Auffassung, dass zwei solche Verfahren notwendig seien, weil es ja auch um zwei Emissionstermine gehe. Zu jedem Termin sei die Ausgangslage anders gewesen. Die Anlegeranwälte warnten, dies sei zu aufwendig.
Dass die geforderte Anzahl von Anträgen für ein Musterverfahren zu Stande kommt, daran bestand nach den Äußerungen der Klägeranwälte kein Zweifel. Der Anwalt der Deutschen Telekom, Bernd Schmitz, -Wilhelm sagte nach der Verhandlung, der Telefonkonzern weise die Vorwürfe zurück. Einen Vergleich lehne die Telekom
ab. Er ginge auf Kosten der übrigen Aktionäre.
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