15. Mai 1996: Das Oberlandesgericht (OLG) Celle stellt fest: Die Göttinger Gruppe (GG) betreibt kein Schneeballsystem. (Az.: 9 U 41/95).
6. März 2001: Das OLG Köln entscheidet im Streit zwischen GG und Infodienst "Gerlach-Report", dass der Infodienst das Anlagemodell der GG ein "Schneeballsystem" nennen darf. (Az.: 15 U 58/94).
September 2002: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig stellt ihre Ermittlungen wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetruges ein.
10. Oktober 2002: Das Landgericht (LG) Göttingen weist Forderungen von Anlegern auf Schadenersatz wegen Betrugs zurück (Az.: 2O356/01)
19. Juli 2004: Der BGH entscheidet: Anleger, die unzureichend über die Risiken einer Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter aufgeklärt wurden, können ihre Einlagen zurückfordern (Az.: II ZR 354/02).
30. November 2004: Der II. Senat des BGH greift diese Entscheidung auf und wendet sie konkret gegen die GG (Az.: II ZR 6/03).
21. März 2005: Das oberste Zivilgericht stellt fest, dass ein GG-Anleger falsch beraten wurde, weil er nicht darauf hingewiesen worden war, dass die Auszahlung von Guthaben in Raten unmöglich werden könnte. Dies trifft die GG, denn die Bankenaufsicht hatte ihr die ratierliche Auszahlung von Sparanlagen wegen fehlender Banklizenz untersagt (Az.: II ZR 149/03).
21. März 2005: In einem weiteren Verfahren gibt der BGH der Vorinstanz auf, zu prüfen, ob der Anleger über den geringen Anteil der Investitionen aufgeklärt worden sei (Az.: II ZR 140/03).
Juni 2007: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ergänzt ihre seit 2004 laufenden Ermittlungen gegen die GG wegen Insolvenzverschleppung um Recherchen wegen Anlagebetruges.
