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11.01.2008 
Prozess

Zetsche scheitert mit Schadenersatzklage

Der Vorstandschef des Stuttgarter Autobauers Daimler Dieter Zetsche ist vor Gericht mit seiner Schmerzensgeldklage gegen einen Konzernkritiker gescheitert. Zetsche hatte 50 000 Euro Schmerzensgeld verlangt, weil er seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah.

Dieter Zetsche. Foto: dpaLupe

Dieter Zetsche. Foto: dpa

HB HAMBURG/STUTTGART. Das Hamburger Landgericht wies - wie von Prozessbeteiligten erwartet - die Schadenersatzforderung am Freitag in erster Instanz ab, ohne zunächst die Gründe zu nennen. Zetsche hatte von Grässlin 50 000 Euro Schmerzensgeld verlangt.

Der als kritischer Daimler-Aktionär bekannte Lehrer und Autor hatte mehrfach den Verdacht geäußert, Zetsche habe 2002 in einem Prozess gegen einen Spediteur wegen Betrug und so genannter Graumarktgeschäfte mit Fahrzeugen die Unwahrheit gesagt. Bei solchen Geschäften werden Fahrzeuge - entgegen EU-Bestimmungen - zur Absatzsteigerung am offiziellen Vertriebsnetz der Autobauer vorbei verkauft.

Gegen Grässlins Aussagen hatte sich Daimler in den vergangenen Jahren mehrfach erfolgreich zur Wehr gesetzt. Der Konzern erwirkte insgesamt drei Unterlassungserklärungen und Geldbußen gegen den Freiburger. Die mehrfachen Wiederholungen der untersagten Äußerung nahm Zetsche zum Anlass, Schmerzensgeld zu fordern. In der Klage wurde ein Betrag von 50 000 Euro vorgeschlagen, die Festsetzung der Höhe wurde jedoch ins Belieben des Gerichts gestellt. Zetsche hatte angekündigt, den möglichen Schadenersatz zu spenden.

Der Konzern will nun zunächst die Begründung des Hamburger Gerichts abwarten, bevor über weitere Schritte entschieden wird.

Die Gerichte hätten fortgesetzte Verletzungen von Zetsches Persönlichkeitsrechten anerkannt, teilte Daimler mit und bekräftigte damit seine Rechtsposition. In Zivilprozessen verkündet das Gericht in der Regel zunächst den Tenor einer Entscheidung und liefert die Gründe später schriftlich nach.

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