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HANDELSBLATT, Freitag, 7. März 2008, 19:59 Uhr
Urteil

Post-Mindestlohn-Verordnung rechtswidrig

Der Mindestlohn für die Briefdienste ist nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts unzulässig. Die der Lohnuntergrenze zugrunde liegende Rechtsverordnung verletzte Post-Konkurrenten in ihren Grundrechten. Das Bundesarbeitsministerium reagierte prompt.


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Die Anwendung des Post-Mindestlohnes auf die gesamte Branche der Briefdienstleistungen ist rechtswidrig. Foto: dpa
Bild vergrößernDie Anwendung des Post-Mindestlohnes auf die gesamte Branche der Briefdienstleistungen ist rechtswidrig. Foto: dpa

HB BERLIN. Mit der Entscheidung gaben die Richter drei Klagen von Konkurrenten der Deutschen Post statt. Geklagt hatten Deutsche Post-Konkurrenten wie die PIN Group und der niederländische Post-Konzern TNT.

Seit Anfang des Jahres gilt bundesweit ein Mindestlohn für Briefzusteller von 8,00 bis 9,80 Euro die Stunde. Der Mindestlohn war zwischen dem von der Post dominierten Arbeitgeberverband Postdienste und der Gewerkschaft Verdi ausgehandelt worden. Die Bundesregierung erklärte ihn dann für allgemeinverbindlich.

Demgegenüber sehen Tarifverträge zwischen dem BdKEP beziehungsweise einer weiteren Arbeitgebervereinigung von Postkonkurrenten und der Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) lediglich einen Mindestlohn von 7,50 Euro (West) und 6,50 Euro (Ost) vor.

Der Insolvenz-Verwalter der PIN-Holding, Bruno Kübler, erklärte, die Gespräche mit drei Investoren bekämen durch das Urteil neuen Schub. Die PIN-Gruppe war wegen des Post-Mindestlohns in die Insolvenz gegangen. Ein TNT-Sprecher sagte: „Dies ist ein guter Tag für das wirtschaftliche Klima in Deutschland.“ Wegen der Berufung bestehe aber weiterhin Unsicherheit über die künftigen Rahmenbedingungen.

Das Bundesarbeitsministerium legte gegen das Urteil sofort Berufung ein. Die Mindestlohn- Verordnung bleibt nach Angaben eines Ministeriumssprechers trotz des Urteils in Kraft.

Ein Sprecher des Arbeitsministeriums erklärte, man halte die Entscheidung für falsch. Sie weiche sowohl von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als auch der des Bundesarbeitsgerichts ab.

Als „völlig unverständlich“ bezeichnete Verdi die Entscheidung. Damit werde der Versuch gestartet, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wertlos zu machen und die Entscheidung des Bundestages auszuhebeln. „Mit Hilfe der Pseudogewerkschaft GNBZ wollen Teile der neuen Briefdienstleister den gesetzlichen Mindestlohn unterlaufen, sagte die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Andrea Kocsis. Und das Verwaltungsgericht Berlin leistet dabei Schützenhilfe, indem es daraus ein Kavaliersdelikt macht“, erklärte sie. Das Verwaltungsgericht habe damit „die Axt an alle Mindestlohnverordnungen gelegt“. Die Gewerkschaft erwarte aber, dass diese Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht keinen Bestand haben werde.

(Az: VG Berlin 4 A 439.07)


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