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HANDELSBLATT, Montag, 10. März 2008, 09:35 Uhr
Mindestlohn

Urteil zu Mindestlohn bringt Arbeitsminister in Bedrängnis


In der Bundesregierung ist der Streit über den Mindestlohn erneut offen ausgebrochen, nachdem ein Gericht eine staatlich festgesetzte Lohnuntergrenze für die Briefzusteller-Branche für unzulässig erklärt hat. Nach Auffassung des Gerichts darf ein per Rechtsordnung für allgemein verbindlich erklärter Mindestlohn keine anderen Tarifverträge verdrängen.


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BERLIN. Führende Unionspolitiker forderten angesichts des Urteils Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) auf, sein Vorhaben für einen Post-Mindestlohn aufzugeben. Der Medienkonzern Axel Springer erwägt nach dem Urteil eine Schadensersatzklage.

Scholz hatte am Freitag mit seiner Mindestlohn-Politik eine empfindliche Schlappe bei Gericht erlitten: Der zum Jahreswechsel eingeführte Mindestlohn für den Briefsektor gilt nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin nicht für die Wettbewerber der Deutschen Post AG und ist damit faktisch unwirksam. Zudem muss Scholz nun fürchten, dass er auch seine Gesetzentwürfe für Mindestlöhne in weiteren Branchen nicht wie geplant umsetzen kann.

Nach Auffassung des Gerichts darf ein vom Staat per Rechtsverordnung für allgemein verbindlich erklärter Mindestlohn keine anderen Tarifverträge verdrängen (VG 4 A 439.07). Genau das soll nach Scholz’ Plänen aber möglich werden. Konkrete Bedeutung hat dies etwa für die Zeitarbeitsbranche. Dort droht ein von zwei Arbeitgeberverbänden und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) beantragter Mindestlohn den Tarifvertrag eines dritten Arbeitgeberverbands auszuhebeln. Nach dem neuen Urteil wäre eine entsprechende Verordnung jedoch rechtswidrig.

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Deutsche Post

Im konkreten Fall bedeutet der Richterspruch, dass die Wettbewerber der Deutschen Post AG weiter ihren eigenen Tarifvertrag anwenden dürfen, den sie mit der 2007 gegründeten Gewerkschaft Neue Brief- und Zustelldienste (GNBZ) abgeschlossen haben. Danach müssen Mitgliedsfirmen im Arbeitgeberverband der Post-Wettbewerber ihren Briefzustellern Stundenlöhne von 6,50 Euro im Osten und von 7,50 Euro im Westen zahlen. Der Mindestlohntarifvertrag, den ein von der Deutschen Post dominierter Arbeitgeberverband mit der Gewerkschaft Verdi vereinbart hatte, sieht dagegen Stundensätze von bis zu 9,80 Euro vor.

Konkret erklärte das Gericht die Mindestlohn-Rechtsverordnung des Arbeitsministeriums für unzulässig, die den Verdi-Tarifvertrag auch für „alle nicht an ihn gebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer“ der Branche verbindlich machen sollte. Damit habe der Minister die gesetzliche Ermächtigung überschritten. Denn diese erlaube „nur Verordnungen, die (überhaupt) nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffen“, erklärte das Gericht. Zudem sieht es Anhaltspunkte, dass der Mindestlohn Postwettbewerber in ihrer Existenz bedroht und damit ihre grundgesetzliche geschützten Berufsfreiheit verletzt.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Warum die Post-Konkurrenz erleichtert reagiert.


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