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HANDELSBLATT, Sonntag, 6. April 2008, 14:18 Uhr
Strategiewechsel der Verteidiger

Anwälte stellen T-Aktie als „New Economy“-Papier dar

Bei dem Mammutprozess um den Börsengang der Deutschen Telekom plant der Konzern angeblich eine neue Verteidigungsstrategie.


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HB FRABNKFURT. Bisher hatte die Telekom im millionschweren Verfahren gegen enttäuschte Kleinaktionäre nachzuweisen versucht, das die Verkaufsprospekte zur dritten Aktienplatzierung im Jahr 2000 korrekt gewesen seien. Jetzt argumentierten die Juristen, die Anleger hätten damals „in einem von der New Economy geprägten Umfeld gehandelt“.

Nach einem von der Telekom vorgelegten Schriftsatz sei das Papier in den Augen der Käufer keine sichere „Volksaktie“, erklärte die Anwaltskanzlei Tilp, die nach eigenen Angaben beide als Musterkläger ausgewählten Aktionäre vertritt. Damit habe der Wert des Immobilienvermögens bei der Entscheidung zum Aktienkauf keine Rolle gespielt.

Dass die Telekom den Wert ihrer Immobilien zu hoch angesetzt haben soll, ist einer der wichtigsten Ansatzpunkte der Kläger in dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt.

In dem Verfahren verlangen derzeit noch 16 098 Kläger Schadenersatz für die Kursverluste der im Jahr 2000 für einen Einzelpreis von 63,50 Euro ausgegebenen Aktien aus dem Bestand der bundeseigenen KfW. Es wird um die Frage gestritten, ob der Verkaufsprospekt des ehemaligen Staatskonzerns alle relevanten Fakten enthielt oder nicht. Die Telekom hielt bisher daran fest, dass mit dem Prospekt alles in Ordnung war - von der Bewertung des Immobilienbestandes bis zu den geschäftlichen Erwartungen.

Der aktuelle Streitwert in dem Prozess liegt bei 78,9 Millionen Euro, nachdem rund 1 000 Kläger ihre zusammen 12,7 Millionen Euro schweren Klagen aufgegeben haben. Die Telekom-Aktie hatte zwischenzeitlich einen Tiefstand von 8,55 Euro markiert und ging am Freitag bei 11,18 Euro aus dem Handel.


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