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HANDELSBLATT, Montag, 7. April 2008, 15:11 Uhr
Auftakt im Telekom-Prozess

Ein zögerlicher Richter und ratlose Anwälte


Erst verspätet sich der wichtigste Mann, dann herrscht allenthalben Verwirung über die Gesetzeslage, und schließlich rangeln auch noch die Anwälte der Klägerseite miteinander. Der größte Anlegerprozess in der deutschen Geschichte beginnt mit einem großen Durcheinander.


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FRANKFURT. Der Prozess begann mit Verspätung. Denn der Vorsitzende Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt, Christian Dittrich, war mit dem Zug aus Gießen unterwegs. Ein umgestürzter Baum hatte Fahrt und Prozessbeginn um gut eine Stunde verzögert.

Als es dann endlich losging, wurde vor allem eines deutlich: Sowohl die Richter als auch die beteiligten Anwälte taten sich schwer mit dem neuen Musterverfahren. Dabei hatte der Gesetzgeber eigens für diesen Prozess ein Gesetz erlassen: Nachdem das Landgericht Frankfurt mit der immer weiter steigenden Zahl von Klägern nicht fertig werden konnte, verabschiedete der Bundestag das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG), das im November 2005 in Kraft trat.

Das Gesetz sollte das Verfahren vereinfachen. Doch heute herrschte allenthalben Verwirrung: Der Richter zeigte sich zögerlich die Anwälte zum Teil ratlos wie sie überhaupt ihre Anträge zu stellen hatten. Der Vorsitzende Richter Christian Dittrich hielt sich mit Kritik am Gesetzgeber nicht zurück: „Das KapMuG erscheint uns ungeeignet, es ist eher hinderlich.“ Das Verfahren werde dadurch „zäh und umständlich“ ablaufen, kündigte er jetzt schon an.


» Bild für Bild: Der Prozessauftakt in Bildern


Zwar äußerten auch die Anwälte der Kläger ihren Unmut über das Gesetz, die so genannte „Lex Telekom“. Allerdings müssen auch sie ihre Rolle in diesem einzigartigen Verfahren noch einüben. Immer wieder meldete sich etwa Rechtsanwalt Peter Kühn, der als „Beigeladener“ auf Seiten der Kläger dabei sein durfte, zu Wort. Das Sagen hat aber eigentlich, so sieht es das KapMuG vor, der Anwalt des Musterklägers. Und dem wurde es dann bald zu bunt. In einem Seitenhieb an seinen Kollegen Kühn machte Anwalt Andreas Tilp deutlich, dass er doch in diesem Verfahren das letzte Wort habe.

Das Verfahren um den dritten Börsengang der Telekom zieht sich schon seit 2001 hin. Die Kläger versuchen, Fehler im Börsenprospekt der Telekom nachzuweisen, aus denen sich eine sogenannte Prospekthaftung ergeben könnte. Ein Vergleich wurde vor Beginn des Verfahrens von Seiten der Telekom ausgeschlossen. Der erste prominente Zeuge wird kommenden Montag aussagen. Ron Sommer, schillernder Ex-Chef der Telekom wird dann seinen Auftritt im Zeugenstand haben.

"Der Verkausprospekt hat keine Fehler enthalten", sagte Telekom-Anwalt Bernd-Wilhelm Schmitz. Er dementierte Medienberichte, wonach die Telekom ihre Verhandlungsstrategie ändern und die Bewertung der T-Aktie mit dem New-Economy-Boom begründen würde.



Über wenig Arbeit freute sich Gerhard Weber, erster Polizeihauptkommissar und Einsatzleiter der Polizei vor Ort. Mit fünf weiteren Beamten plus Sicherheitsdienst hatte er sich auf deutlich mehr Andrang eingestellt.

Das Gericht hatte extra für den Prozess einen Saal angemietet, in dem normalerweise der traditionelle Weinanstich oder Esoterik-Messen stattfinden. Doch die Zahl der Zuschauer im Kongresszentrum im Stadtteil Bornheim war überschaubar. Der erwartete Ansturm blieb aus, viele der 700 Plätze blieben frei.

Etwa 30 Zuschauer verloren sich im Saal, dazu 50 Anwälte beider Seiten und ein überproportional starkes Medienaufgebot. Ideal für Anlegeranwalt Andreas Tilp, der rund 300 Anleger vertritt und keines der ihm vorgehaltenen Mikofone ausließ. Die geringe Präsenz der Anleger erklärte ein Anwaltskollege mit der langen Prozessdauer. Viele der Kläger wollten schließlich nicht jedem Prozesstag beiwohnen.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Der Telekom-Prozess in Zahlen


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