| HANDELSBLATT, Dienstag, 15. April 2008, 17:21 Uhr | ||||||||||||||||||||||||
Telekom-Prozess | ||||||||||||||||||||||||
Drei Manager sind einer Meinung | ||||||||||||||||||||||||
Von Jörg Hackhausen und Christian Panster | ||||||||||||||||||||||||
Nach dem schillernden Ex-Chef Ron Sommer haben der damalige Aufsichtsratschef Hans-Dietrich Winkhaus und Finanzvorstand Karl-Gerhard Eick vor dem Frankfurter Oberlandesgericht ausgesagt. Zum Leidwesen der Kläger sind alle einer Meinung. | ||||||||||||||||||||||||
FRANKFURT. Mittlerweile sind vier Verhandlungstage im Prozess gegen die Deutsche Telekom vorüber, drei Manager haben ausgesagt. Zum Leidwesen der Kläger sind sie einer Meinung: Der milliardenschwere Kauf des US-Mobilfunkers Voicestream wurde erst nach dem Börsengang der Telekom im Jahr 2000 beschlossen. Nachdem am Montag der frühere Telekom-Chef Ron Sommer seinen großen Auftritt hatte, waren gestern der ehemalige Aufsichtsratschef Hans-Dietrich Winkhaus und der amtierende Finanzvorstand Karl-Gerhard Eick an der Reihe. Sowohl Winkhaus als auch Eick stützten Sommers Aussagen, wonach die Voicestream-Übernahme innerhalb kürzester Zeit abgewickelt worden sei. Winkhaus sagte, dass der Aufsichtsrat dem Kauf letztlich am 23. Juli 2000 zugestimmt habe. An jenem Sonntag habe das Gremium noch über die Höhe des Kaufpreises heftig diskutiert. Schließlich stimmten alle Aufseher dem Deal zu – trotz Bedenken. Rund 40 Mrd. Euro ließ sich die Telekom ihre Eintrittskarte in den US-Mobilfunkmarkt kosten. Sollten die Richter die Aussagen für schlüssig halten, droht den Klägern ein weiterer zentraler Vorwurf zu zerbröseln. Bereits zu Beginn des Prozesses hatte der Vorsitzende Richter Christian Dittrich durchblicken lassen, dass die Immobilienbewertung der Telekom rechtens sei und damit kein Prospektfehler vorliege. Anleger-Anwalt Andreas Tilp, der rund 300 Kläger vertritt, verbreitete dennoch Zweckoptimismus. „Ich bin mit den Befragungen zufrieden, obwohl es keine großen Neuigkeiten gab“, sagte Tilp. Um zu beweisen, dass der Milliarden-Deal schon vor dem Börsengang angebahnt worden sei, wollen die Kläger weitere Zeugen vorladen – darunter auch Ex-Voicestream-Chef John Stanton. Für alle Fälle hat sich Tilp aber auch einen Plan B überlegt: Er will versuchen, der Telekom nicht mehr nur Fehler im Börsenprospekt nachzuweisen, sondern auch Kapitalanlagebetrug. Die Kanzlei habe durchgesetzt, dass sie Einblick in Akten der Staatsanwaltschaft Bonn erhält. Tilp will die Telekom außerdem zwingen, ihre Unterlagen für einen Anlegerprozess in den USA auch in Deutschland vorzulegen. Dort hatte sich die Telekom mit den Klägern verglichen. Nach Ansicht von Experten ist es aber deutlich schwieriger, der Telekom Anlagebetrug nachzuweisen als einen fehlerhaften Prospekt. | ||||||||||||||||||||||||
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