| HANDELSBLATT, Montag, 21. April 2008, 17:26 Uhr | ||||||||||||||||||||||||
Telekom-Prozess | ||||||||||||||||||||||||
Zu tief gehängt | ||||||||||||||||||||||||
Von Jörg Hackhausen und Christian Panster | ||||||||||||||||||||||||
Ein genervter Telekom-Anwalt, ein Kläger, dem die Fragen ausgehen und ein Zeuge, der so gar nichts zur Aufklärung beitragen kann. Der Mammut-Prozess gegen die Deutsche Telekom kommt am fünften Verhandlungstag kaum voran. Die Hoffnung der 16 000 klagenden Anleger schwindet, ihre Anwälte müssen einen weiteren Rückschlag hinnehmen. | ||||||||||||||||||||||||
FRANKFURT. Klägeranwalt Andreas Tilp hatte versucht, die Telekom zur Herausgabe aller Unterlagen aus einem US-Verfahren zu zwingen. Doch der Vorsitzende Richter Christian Dittrich ließ durchblicken, dass er einen entsprechenden Antrag abweisen wird. Nur die Anträge auf Vorlage bestimmter Akten zu konkreten Vorgängen könnten zulässig sein, nicht aber die Preisgabe aller US-Dokumente. In den USA hatte die Telekom einen Vergleich mit klagenden Aktionären geschlossen und 120 Millionen Dollar gezahlt. Nach Ansicht von Tilp könnten die US-Dokumente – insgesamt rund 1,9 Millionen Seiten – eine Antwort auf die strittige Frage nach dem Zeitpunkt der Voicestream-Übernahme im Sommer 2000 liefern. Die Telekom soll den geplanten Kauf des US-Mobilfunkunternehmens Voicestream im Prospekt zum dritten Börsengang im Frühjahr 2000 verschwiegen haben. Die Telekom bestreitet, dass zu diesem Zeitpunkt bereits eine Entscheidung über den milliardenschweren Kauf gefallen sei. Lesen Sie weiter auf Seite 2: Fragen, die ins Leere laufen | ||||||||||||||||||||||||
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