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HANDELSBLATT, Montag, 28. April 2008, 16:18 Uhr
Telekom-Prozess

Erhebliche Unsicherheiten


Mit Übersetzungen ist es so eine Sache. Wort für Wort oder reicht der Zusammenhang? Vor Gericht darf es ruhig ein bisschen genauer sein. Das findet auch Bernd-Wilhelm Schmitz, Anwalt der Deutschen Telekom im Prozess gegen rund 16 000 Anleger.


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FRANKFURT. Gleich mehrfach fällt er dem Übersetzer ins Wort, als dieser die englischen Worte von John Palenberg ins Deutsche übersetzt – nicht genau genug für den findigen Juristen.

Allerdings fehlt es auch der Originalfassung an Präzision. „Das alles ist schon so lange her; das werden ihnen sicherlich auch die anderen Zeugen erzählt haben“, sagt Palenberg, der als Anwalt für die Kanzlei Clearly, Gottlieb, Steen und Hamilton arbeitet und im Jahr 2000 die Telekom unter anderem bei der Erstellung des Börsenprospekts beraten hat.

Palenberg weist dabei den Vorwurf der Kläger zurück, die Telekom habe die Verhandlungen zum Kauf des US-Mobilfunkanbieters Voicestream den Anlegern im Börsenprospekt zum dritten Börsengang im Juni 2000 bewusst verschwiegen. Von der Bestätigung des 40-Milliarden-Euro-Deals habe er erst aus den Zeitungen erfahren. In den Prospekt wurde der Komplex Voicestream offenbar deshalb nicht aufgenommen, weil es noch erhebliche Unsicherheiten gegeben habe und noch lange nicht feststand, ob es tatsächlich zu einem Abschluss kommen könnte. „Aus meiner Sicht sprach seinerzeit mehr dagegen als dafür“, sagt Palenberg. Er stützt damit Aussagen von Ex-Telekom-Chef Ron Sommer.

Auch der zweite Zeuge des Tages bringt die Kläger nicht voran. Deutsch-Banker Alexander Brunckhorst beriet die KfW-Bankengruppe bei der Aktienplatzierung. Der „Komplex Voicestream“ habe bei den Beratungen in seiner Arbeitsgruppe keine Rolle gespielt, sagt Brunckhorst. Wie Palenberg will auch er erst aus den Medien vom Abschluss des Deals erfahren haben.


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