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HANDELSBLATT, Donnerstag, 27. Oktober 2005, 07:08 Uhr
Landgericht Frankfurt will Prozess nach neuem Recht fortführen

Telekom-Prozess wird zum Präzedenzfall

Von Gertrud A. Hussla

Der Mammutprozess gegen die Deutsche Telekom läuft auf eine Musterklage hinaus, wie sie ab dem 1. November möglich sein wird. In der zweiten Verhandlungsrunde im Frankfurter Landgericht erörterte der Vorsitzende Richter Meinrad Wösthoff am Dienstag ausführlich die Details eines solchen Verfahrens nach dem im Sommer verabschiedeten Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG), das Massenklagen beschleunigen soll. Nun will der Richter erst den 1. November abwarten.


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FRANKFURT/M. In dem Verfahren werfen 17 000 Anleger der Deutschen Telekom vor, beim Börsengang 1999 und einer weiteren Aktienemission im Jahr 2000 falsche Angaben gemacht zu haben und die Konzernimmobilien zu hoch bewertet zu haben. Die Deutsche Telekom musste den Wert des Immobilienbestands 2001 um 2,8 Mrd. Euro nach unten korrigieren. Sie bestreitet jedoch sämtliche Vorwürfe. Die Klagen waren stapelweise ab 2001 eingegangen. Erst auf Druck der Verfassungsrichter fand Ende 2004 die erste Verhandlung statt. Die Kläger fordern Schadensersatz für Verluste ihrer T-Aktien.

Richter Wösthoff beschränkte sich am Dienstag ausschließlich auf verfahrenstechnische Fragen. In der ersten Verhandlung hatte er auch inhaltlich Stellung genommen und bezweifelt, dass die Deutsche Telekom ihre Immobilien vor dem Börsengang korrekt bewertet hat. Diese Stellungnahme ist nach dem neuen Musterklageverfahren nicht mehr relevant. Eine Entscheidung bleibt vielmehr dem Oberlandesgericht (OLG) vorbehalten, das die Musterklage zu entscheiden hätte. Das Frankfurter Landgericht müsste das Verfahren lediglich zulassen und inhaltlich vorbereiten.

Das dürfte noch schwierig genug werden. Wie verwirrend die Lage auch für die beteiligten Anwälte ist, zeigte sich während der Verhandlung am Dienstag. Eine Anwaltkanzlei hatte vorsorglich schon einmal kistenweise Musterklageanträge mitgebracht, obwohl das Gesetz noch gar nicht in Kraft ist. Eine andere Kanzlei legte zehn Hilfsanträge vor, in der Hoffnung, dass dann die Voraussetzung für ein Musterklageverfahren bereits erfüllt sei und Wösthoff am 1. November sofort mit der Vorbereitung beginnen könne. Das Landgericht kann ein Musterverfahren nur einleiten, wenn es von mindestens zehn Klägern beantragt wird. Andere Klägervertreter wiederum lehnten das gesamte Verfahren ab. „Es ist der größte anzunehmende Unfall“, sagte Klägeranwalt Dietmar Kälberer. Sämtliche Kläger würden damit in die zweite Instanz gezwungen. Mit Sicherheit gebe es dann auch noch eine dritte Instanz, nämlich dann, wenn das Urteil des OLG vor den Bundesgerichtshof gebracht werde.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Richter Wösthoff warnte vor dem Gang nach Karlsruhe.


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