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27.02.2006 
Vorwürfe gegen Partnerbanken

Klage gegen Filmfonds VIP

von Reiner Reichel

Die Anlegeranwälte der Kanzlei KTAG Rechtsanwälte haben - wie angekündigt - Schadenersatzklage gegen den Filmfondsanbieter VIP und seine Partnerbanken eingereicht. In der Klageschrift heißt es, Dresdner Bank und Hypo-Vereinsbank (HVB) "waren in die Fondskonstruktion derart eng eingebunden, dass diese als Fondsinitiatoren und Mittäter angesehen werden müssen."

DÜSSELDORF. Der Commerzbank wird vorgeworfen, beim Vertrieb der Steuersparmodelle Anleger nicht ausreichend über Risiken aufgeklärt zu haben.

Der Kläger hatte jeweils 200 000 Euro plus Agio in die VIP-Filmfonds Nr. 3 und 4 gezahlt. Er verlangt die Rückabwicklung der Beteiligungen, denn er befürchtet, dass ihm Steuervorteile aberkannt werden, nachdem die Staatsanwaltschaft München gegen den Inhaber Andreas Schmid und weitere Manager des Filmfondsanbieters wegen Steuerhinterziehung und Betrug ermittelt. Sollten die Steuervorteile nachträglich verloren gehen, hätte dies Steuernachzahlungen und erhebliche geringere Renditen zur Folge. Die Kritik an VIP bezieht sich auf die Steuerkonstruktion. Die für die Produzentenfirma bestimmten Anlagegelder sollen an die garantiegebenden Dresdner Bank und HVB durchgereicht worden sein. Damit würde der Anleger nicht als Produzent gelten, so dass ihm auch keine Steuervorteile zustehen. Die Banken sicherten mit den Vorabzahlungen das Kapital der Anleger ab. Dieses "Garantie"-Modell machte die VIP zum Marktführer unter den Filmfondsanbietern mit rund 13 000 Anlegern und 750 Mill. Euro eingeworbenem Kapital.

Dass Anwälte bei Schadenersatzprozessen gegen Fondsanbieter prüfen, ob beteiligte Banken haftbar zu machen sind, ist üblich, weil den Anbieter häufig das Geld fehlt, um Schadenersatz zu leisten.

Die Klage steht auch im Zusammenhang mit einer Ende März drohenden Verjährung möglicher Ansprüche. Die Kanzlei Mattil & Kollegen, die wie KTAG VIP-Anleger vertritt, hat aus diesem Grund eine außerordentliche Gesellschafterversammlung für VIP-Fonds gefordert. VIP-Anwalt Jörg Weigell kündigte an, VIP werde - sofern noch nicht geschehen - Verjährungsverzichtserklärungen abgeben.

Dresdner Bank und HVB hätten Prospekte überarbeitet und insbesondere die Risikohinweise mitbestimmt, präzisiert die Klageschrift die Vorwürfe. Die KTAG-Anwälte berufen sich dabei auf Aussagen von Inhaber Schmid. Beide Banken lehnten auf Anfrage eine Stellungnahme zu der angeblichen Beteiligung am Prospekt ab. Die Commerzbank wollte den Vorwurf der Falschberatung nicht kommentieren, verwies aber darauf, dass noch kein Schaden entstanden sei. Sie verwies darauf, dass "die vorläufigen Verlustzuweisungen des Betriebsfinanzamtes unverändert gelten" - ein Punkt, auf den auch VIP-Anwalt Weigell verweist. Die Commerzbank hatte als größter VIP-Vertriebspartner ab August 2005 die Vermittlung zweier Folgefonds gestoppt. Dies sei "aus geschäftspolitischen Gründen" geschehen.

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