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11.07.2006 
Verjährungsfristen sollten ausgedehnt werden

Verbraucherschützer raten von undurchsichtigen Finanzprodukten ab

Nach dem Urteil im Betrugsfall um die Firma Phoenix Kapitaldienst haben Verbraucherschützer die Anleger vor undurchsichtigen Finanzprodukten gewarnt.

HB BERLIN/FRANKFURT. "Der Otto-Normal- Verbraucher ist damit überfordert", sagte Dorothea Kleine vom Verbraucherzentrale Bundesband am Dienstag in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Dazu zählen vor allem Finanzprodukte des so genannten "grauen Kapitalmarkts", die nicht ausreichend von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert werden.

Darunter fallen zum Beispiel Termingeschäfte und komplexe Steuersparmodelle, aber auch geschlossene Fonds, die von Anbietern wie Phoenix, aber auch von Banken vertrieben werden.

"Geld, das nicht in den von der BaFin überprüften Bereich investiert wird, ist in aller Regel mit erhöhten Risiken behaftet - dessen müssen sich die Anleger bewusst sein", warnte die Finanzexpertin. "Anleger sollten genau hinschauen und die Versprechen der Anbieter mindestens auf Plausibilität abklopfen."

Wer solche Produkte kaufe, sollte genau prüfen, worin investiert werde, ob diese Investition rentabel sei, wie die Verfügbarkeit über das Kapital geregelt sei und welche Kosten entstünden. Oft seien die Kosten exorbitant hoch. Bei Unsicherheiten sollten Anleger den Rat der Verbraucherzentralen oder sonstiger unabhängiger Experten suchen.

Auf dem "weißen Kapitalmarkt" könnten Anleger sicherer sein. "Dort gibt es mehr Kontrolle und mehr Transparenz." Außerdem könnten Anleger auf Ratings zurückgreifen und sich vergewissern, wie sich das Produkt in der Vergangenheit entwickelt habe.

Die Verbraucherschützer fordern einen besseren Schutz für Anleger. "Der graue Kapitalmarkt muss stärker reguliert werden", meinte Kleine. Die Bundesregierung habe 2003 nach den negativen Erfahrungen während des Booms der "New Economy" zwar ein Zehn-Punkte-Programm verabschiedet. "Diese Initiative ist aber nicht zu Ende geführt worden, vieles bleibt offen." Das 2004 und 2005 in Kraft getretene Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG), das den grauen Kapitalmarkt über die Hinterlegung von "Prospekten" (Produktbeschreibungen) bei der BaFin transparenter machen sollte, habe tatsächlich eine Verschlechterung bewirkt, da gleichzeitig die Verjährungsfristen bei falschen Prospektangaben auf drei Jahre verkürzt wurden. Außerdem sei mit der Hinterlegung der Prospekte bei der Finanzaufsicht keine aktive Kontrolle verbunden.

Kleine forderte, diese Verjährungsfristen wieder auf zehn Jahre auszudehnen. Die gleiche Frist solle auch gelten, wenn Anleger falsch beraten wurden. "Die Klageaussichten sind für Geschädigte derzeit extrem eingeschränkt", meinte die Expertin. Problematisch sei auch, dass die Beweislast bei Schäden auf Seiten der Investoren liege. Die Verbraucherschützerin setzt sich daher dafür ein, dass Anleger in einem Betrugsfall wie bei Phoenix Kapitaldienst Akteneinsicht in die Ermittlungsergebnisse der BaFin erhalten, um ihre Ansprüche besser geltend machen zu können.

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