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28.03.2007 
Der Betrug kam 2005 ans Licht

Fraspa soll für Schaden bei Phoenix einstehen

Im Betrugsskandal um die Anlagegesellschaft Phoenix Kapitaldienst haben Anlegeranwälte die Frankfurter Sparkasse (Fraspa) ins Visier genommen.

HB FRANKFURT. Die ProtectInvestAlliance, über die zwei Kanzleien mehr als 3 000 geprellte Anleger vertreten, habe im Auftrag einer Mandantin Klage gegen die Fraspa beim Landgericht Frankfurt eingereicht, teilte die Gesellschaft am Mittwoch mit. Die Anwälte glauben, bei der Fraspa fündig geworden zu sein auf der Suche nach einer Bank, die für den Schaden aufkommt. Nach Ansicht der Anwälte drohen der Fraspa Schadensersatzforderungen von "mehreren hundert Mill. Euro".

Die Frankfurter Phoenix hatte ihre Kunden über Jahre hinweg betrogen und einen erfolgreichen Handel mit Optionsscheinen und Derivaten vorgetäuscht, in Wahrheit aber Verluste angehäuft. Der gesamte Schaden wird auf mehr als 800 Mill. Euro geschätzt. Rund 30 000 Anleger waren betroffen. Der Betrug kam 2005 ans Licht. Zwei der verantwortliche Manager von Phoenix wurden zu Haftstrafen verurteilt.

Nach Ansicht der Anwälte hat die Fraspa unrechtmäßig Sammelkonten geführt, auf die die meisten Phoenix-Kunden ihre Gelder eingezahlt haben. Dies sei nach dem Wertpapierhandelsgesetz (Paragraph 34a) nicht zulässig. Dieses schreibt Wertpapierdienstleistern eine getrennte Verwahrung vor, die Gelder einzelner Anleger müssen demnach auseinander gehalten werden. "Die Fraspa hat damit nicht nur dazu begetragen, das Betrugssystem Phoenix bis zuletzt aufrecht zu erhalten, sondern dies erst ermöglicht", erklärt Rechtsanwalt Andreas Tilp. Auch die Postbank habe solche Konten für Phoenix geführt, teilte die Gesellschaft mit. Deshalb sei auch eine Klage gegen das Bonner Institut nicht auszuschließen.

Ein Sprecher der Fraspa sagte, die Klageschrift liege noch nicht vor. Die Sparkasse sei aber der Auffassung, dass sie die kriminellen Handlungen von Phoenix nicht unterstützt habe. Ein eigenes Rechtsgutachten der Fraspa habe ergeben, dass das Haus keine rechtliche Verantwortung gegenüber den geprellten Anlegern habe. Die Postbank war nicht zu erreichen.

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