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13.11.2007 
Anlegern droht Steuernachzahlung

VIP-Medienfonds-Gründer zu sechs Jahren Haft verurteilt

Im Prozess um die in Schieflage geratenen VIP Medienfonds hat das Gericht den Fonds-Gründer und früheren Geschäftsführer Andreas Schmid wegen Steuerhinterziehung zu sechs Jahren Haft verurteilt.

Lupe

HB MÜNCHEN. Gegen Schmids ehemaligen Partner, den Ex-Geschäftsführer Andreas Grosch, verhängte das Münchner Landgericht am Dienstag eine zweijährige Bewährungsstrafe.

Die vierte Strafkammer sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten bei der Verwaltung des Medienfonds VIP 3 nur ein Fünftel des Geldes als Risikokapital in Filmproduktionen gesteckt und den Rest heimlich als eine Art Festgeld bei Banken geparkt hatten, ohne dies beim Finanzamt anzugeben."Beide Angeklagten wussten, dass die Angaben in den Steuererklärungen falsch waren", sagte die Vorsitzende Richterin Huberta Knöringer bei der Urteilsverkündung. Der Fonds habe so für die Jahre 2002 und 2003 einen ungerechtfertigten Steuervorteil bekommen.

Die unlauteren Praktiken führten auch dazu, dass der Fiskus Tausenden Investoren den Steuervorteil aberkannte. Sie sollen nun Steuern in Millionenhöhe nachzahlen.

Wie das Gericht ausführte, gehörte es zum Konzept des Fonds, der von dem Anbieter Film & Entertainment VIP Medienfonds als "Garantiefonds" beworben wurde, Geld bei Banken anzulegen. Die Anleger seien getäuscht worden: "Der Zahlungsfluss, das Durchschleusen des Geldes bis zur Bank, stand nicht im Prospekt", sagte Knöringer. Das Argument der Verteidigung, die beiden Manager hätten auf ihre zahlreichen Berater vertraut, ließ das Gericht nicht gelten. "Andreas Schmid hatte die Fäden in der Firma zu allen Zeiten in der Hand", sagte Knöringer. Es sei schwer vorstellbar, dass sein Partner und er von so wesentlichen Dingen nichts wussten.

Schmids Verteidigung will Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) einlegen. "Die steuerrechtlichen Fragen sind aus unserer Sicht nach wie vor ungeklärt", sagte Strafverteidiger Klaus Volk. Schmid, der über zwei Jahre in Untersuchungshaft saß, muss seine Gefängnisstrafe dem Urteil zufolge zunächst nicht antreten. Bis zur Entscheidung des BGH in letzter Instanz kann er gegen eine Kaution von vier Millionen Euro und unter strengen Auflagen auf freiem Fuß.

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