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14.11.2007 
Haft für VIP-Filmfonds-Gründer

Anlegerschützer nehmen Banken ins Visier

von Sonia Shinde

Sechs Jahre Haft lautet das Urteil gegen VIP-Medienfonds-Gründer Andreas Schmid, sein ehemaliger Geschäftsführer erhielt vom Landgericht München zwei Jahre auf Bewährung und muss 30 000 Euro zahlen. Damit endet nach sieben Monaten einer der spektakulärsten Steuerstrafprozesse der vergangenen Jahre. Ins Visier der Anlegerschützer geraten jetzt aber auch die Banken.

Der Ex-Chef der Firma Medienfonds VIP, Andreas Schmid. vor Gericht. Foto: dpaLupe

Der Ex-Chef der Firma Medienfonds VIP, Andreas Schmid. vor Gericht. Foto: dpa

FRANKFURT. Richterin Huberta Knöringer sah es als erwiesen an, dass Schmid Tausenden von Anlegern mit Filmfonds gesetzeswidrige Steuersparmodelle verschafft hatte. Seine Verteidiger haben Revision beim Bundesgerichtshof angekündigt. Hinter Gitter muss Schmid, der seit zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzt, vorerst nicht. Er kommt gegen Zahlung einer Kaution von vier Millionen Euro frei.

Die Filmfondsmanager hatten für die VIP-Medienfonds 3 und 4 mithilfe von Banken etwa 635 Millionen Euro bei Anlegern, darunter von vielen Prominente, eingesammelt. Die Mindestzeichnungssumme lag bei 25 000 Euro, die meisten investierten nach Beobachtung von Anlegerschützern das Vierfache. Doch statt Filme zu finanzieren, flossen 80 Prozent des Geldes, rund 500 Mill. Euro, so die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft auf Konten der Dresdner Bank (VIP 3) und der Hypo-Vereinsbank (VIP 4), wo es wie eine Art Festgeld geparkt wurde (siehe Kasten). Damit lockte Schmid die Anleger. Denn egal ob der Film floppte oder zum Kassenknüller wurde, er bot ihnen einen "Garantiefonds" mit sicherer Rückzahlung.

Dem Finanzamt aber meldete er das komplette Kapital steuermindernde Investition in Hollywood-Streifen. Irgendwann schlug der Betriebsprüfer Alarm, dann kam der Staatsanwalt und Schmid hinter Gitter. Schnell noch hatte er nur kurz nach der Hausdurchsuchung vier Millionen Euro auf ein neu eröffnetes Bankkonto verschoben, Fluchtgefahr witterte der Staatsanwalt, ein Sonderbonus für gute Arbeit, konterte Schmid. Gute Arbeit, fragt sich nur für wen. Denn die rund 12 000 Anleger dürften richtig sauer sein auf den Kaufmann aus Fürstenfeldbruck.

Denn das Finanzamt kassierte die Verlustzuweisungen, die Anleger müssen jetzt Steuern in dreistelliger Millionenhöhe nachzahlen. Filmfonds galten bis 2005 als klassische Steuersparanlagen, VIP als ihr Marktführer. Sie schrieben in den ersten Jahren hohe Verluste, die sich von der Steuer absetzen ließen. Verrechnet mit dem Einkommen der betuchten Anleger gab es unterm Strich hohe Erstattungen. Voraussetzung: Das Geld finanziert tatsächlich Filme, wie im "Medienerlass" des Finanzministeriums von 2001 vorgeschrieben.

Doch das war das Problem im VIP-System: Zu viel Geld lagerte auf den Konten und zu wenig floss in die Finanzierung von Filmen wie "Sieben Zwerge", "Das Parfüm" oder den oscar-prämierten Streifen "Monster". Steuerhinterziehung urteilte deshalb das Gericht, Festgeldkonten seien eine sichere Geldanlage, keine Betriebsausgaben.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Hunderte Anleger klagen wegen Falschberatung.

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