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15.01.2008 
Anlagebetrug

Staat soll für Phoenix haften

von Sonia Shinde

Der Betrugfall Phoenix gilt als größter der deutschen Nachkriegsgeschichte. Der Optionshändler hat Anleger um insgesamt mehr als 600 Millionen Euro geprellt. Anwälte werfen nun der BaFin Versagen vor und wollen den Staat haftbar machen. Für manche Geschädigte ist dies vielleicht der letzte Ausweg, um noch "Asche" aus dem Fall Phoenix zu erhalten.

FRANKFURT. Jetzt soll der Staat für die Phoenix-Pleite zahlen. Das zumindest ist das Ziel einer Staatshaftungsklage, die der Anwaltszusammenschluss "Protect Investor Alliance" (PIA) angestrengt hat. PIA vertritt nach eigenen Angaben rund 3 000 Opfer des Pleite gegangenen Optionshändlers. Die Vorwürfe lauten: "Kontrollversagen" der Finanzaufsicht BaFin und Fehler bei der Umsetzung der EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie in deutsches Recht. "Der Fall Phoenix zeigt, dass das System nicht funktioniert", moniert PIA-Anwalt Klaus Nieding.

Phoenix gilt als größter Fall von Kapitalanlagebetrug in der Nachkriegsgeschichte. 30 000 Anleger hatten dem Optionshändler mehr als 600 Millionen Euro anvertraut. Statt zweistelliger Renditen produzierte Phoenix Verluste und führte Scheingeschäfte aus. Im Frühjahr 2005 musste Phoenix Insolvenz anmelden. Seitdem warten die Anleger auf ihr Geld. Ursprünglich sollten sie 200 Millionen Euro aus der Insolvenzmasse erhalten. Doch ein Anleger klagte und kippte den Insolvenzplan. Die gesetzliche Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) sollte weitere 180 Millionen Euro tragen. Doch auch daraus wurde bislang nichts. Denn die EdW, die sich durch die Jahresbeiträge ihrer 731 Mitgliedsunternehmen finanziert, hat nur sieben Millionen Euro in der Kasse. Deshalb sollen die Finanzdienstleister nachzahlen. Diese weigern sich und wollen gegen die ersten Bescheide vom Jahreswechsel klagen. "Wir gehen davon aus, dass auch in diesem Jahr kaum Geld für Phoenix an die EdW fließen wird", sagt Nero Knapp, Justitiar des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter (VUV), in dem 170 EdW-Mitglieder organisiert sind. "Unterm Strich ist die EdW Pleite."

Den Anlegern droht derweil neuer Ärger: Sie müssen im schlimmsten Fall ihre Scheingewinne sogar noch versteuern. Möglich macht dies ein Urteil des Bundesfinanzhofs (VIII R 35/00 vom 10.07.2001), nachdem auch Scheinrenditen aus Schneeballgeschäften vor dem Fiskus als sonstige Einkünfte gelten. Dies betrifft laut PIA mindestens 200 ihrer Mandanten, die jeder mindestens 15 000 Euro bei Phoenix investiert haben. "Man stelle sich das vor, das Geld ist weg, Gewinne hat es nie gegeben, und dann sollen die Opfer für den Betrug auch noch Steuern zahlen, am besten noch mit der Entschädigung von der EdW", moniert PIA-Anwalt Andreas Tilp, "das ist die perfekte Abschöpfungskette des Staates".

Die Anleger müssen derweil weiter auf ihr Geld warten. Der Insolvenzverwalter kann erst zahlen, wenn der Bundesgerichtshof über den Insolvenzplan entschieden hat. Die EdW erst dann, wenn sie genügend Geld hat. Doch beides kann dauern.

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