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14.04.2008 
Gesetzliche Entschädigungseinrichtung

Phoenix-Anleger klagen gegen EdW

Neuer Ärger für die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW). Jetzt klagen Anleger des insolventen Optionshändlers Phoenix vor dem Landgericht Berlin. Der Grund: Sie haben dieser Tage Briefe bekommen, in denen die gesetzliche Entschädigungseinrichtung ihre Ansprüche ablehnt. Geld fließt indes nur in Einzelfällen.

FRANKFURT. Abgelehnt wurden vor allem Ansprüche derjenigen Anleger, die noch vor Insolvenz der Phoenix relativ hohe Auszahlungen erhalten haben.

Phoenix gilt als größter Fall von Kapitalanlagebetrug in der Nachkriegsgeschichte. 30 000 Anleger hatten dem Optionshändler mehr als 600 Mill. Euro anvertraut. Doch statt zweistelliger Renditen produzierte Phoenix Verluste, die mit Scheingeschäften verschleiert wurden. Im Frühjahr 2005 musste Phoenix Insolvenz anmelden. Seitdem warten die Anleger auf ihr Geld.

Ursprünglich sollten sie 200 Mill. Euro aus der Insolvenzmasse erhalten. Doch ein Anleger klagte und kippte den Insolvenzplan. Mindestens 180 Mill. Euro sollte die gesetzliche Entschädigungseinrichtung EdW zahlen. Doch die hat nur sieben Millionen Euro in der Kasse. Deshalb sollten die rund 750 Mitgliedsunternehmen nachzahlen. Doch die meisten weigerten sich und klagten. Das heißt zum jetzigen Zeitpunkt: Die EdW kann nicht zahlen, deshalb müssen die Anleger weiter warten.

Nur in wenigen Einzelfälle, bei denen eine sichere Berechnung der Entschädigungssumme bereits jetzt möglich ist, wird die EdW eine Zahlung leisten, so die Behörde. Ab Sommer sollen dann weitere Gelder fließen, bis Ende des Jahres sollen 6 000 Fälle entschieden sein. "Doch wenn die EdW bis dahin nicht mehr Geld hat, wird es noch mal richtig spannend", sagt ein Insider.

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