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05.10.2007 
Beteiligungsmodelle

Fondsanbieter muss Adressen rausrücken

Das Landgericht Frankfurt hat ein wichtiges Urteil für Anleger geschlossener Fonds gefällt (2-21 O 162/07). Die Richter verdonnerten einen Fondsanbieter, einen von kritischen Gesellschaftern verfassten Brief an alle Anleger weiterzuleiten.

Die Verfasser des Briefes wollten erreichen, dass angesichts der drohenden Insolvenz eine außerordentliche Versammlung einberufen wird. Die nötige zehnprozentige Zustimmung drohte aber zu scheitern, weil sie die Anschriften ihrer Mitgesellschafter nicht kannten.

Der Fondsanbieter habe sich zu Unrecht geweigert, die Daten rauszurücken, so die Richter. Wenn eine Insolvenz drohe, hätten Anleger einen Anspruch darauf, ihre Mitgesellschafter zu kontaktieren. Das Urteil betrifft etliche Investoren, weil Initiatoren häufig ein koordiniertes Vorgehen der Anleger blockieren.

Quelle: Wirtschaftswoche, Nr. 39, 24.09.2007


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