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29.10.2007 
Filmfonds

Fatale Lizenzen lassen Steuervorteile platzen

Das Finanzamt München II hat rund 5 000 Anlegern des Filmfonds VIP 3 die Steuervorteile zu Recht aberkannt. Das hat das Finanzgericht München jetzt entschieden (8 V 1634/07).

Die Beamten werfen den Fondsmanagern vor, nur 20 Prozent des eingezahlten Geldes in Filme investiert zu haben. Die Staatsanwaltschaft München hat VIP-Chef Andreas Schmid deshalb wegen Steuerhinterziehung angeklagt, der Prozess vor dem Landgericht München I könnte in den nächsten Wochen enden.


Quiz/Umfrage Quiz: Die Abgeltungsteuer ist bereits beschlossen, doch kennen Sie sich mit den neuen Regeln aus?


Aus Sicht des Finanzgerichts kann offen bleiben, ob der Vorwurf zutrifft: Der Steuervorteil scheitere schon daran, dass der Fonds die in seinem Auftrag produzierten Filme nicht selbst vermarktete, sondern dafür Lizenzen vergab, heißt es in der Urteilsbegründung. Damit habe er keinen Anspruch auf die für echte Filmhersteller gedachten Steuervorteile.

Da viele Fondsanbieter eine ähnliche Gestaltung wie beim VIP 3 gewählt haben, um mit feststehenden Lizenzeinnahmen die Risiken zu reduzieren, drohen Tausenden von Anlegern Steuernachforderungen. Der Fiskus hat bereits angekündigt, die Steuervorteile in vielen Fällen massiv zu kürzen.

Quelle: Wirtschaftswoche, Nr. 43, 22.10.2007


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