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31.03.2008 
Erbschaftsteuer

Mehr Steuer als Erbschaft

Wenn die Steuer das Erbe übersteigt, dann stimmt was nicht. Das jedenfalls fand der Neffe einer verstorbenen Tante. Er sollte 17 000 Euro Erbschaftsteuer zahlen, obwohl ihm nur 13 500 Euro aus dem Erbe geblieben waren. Was hinter dem Fall steckt und wie der Bundesfinanzhof urteilte.

Eine ledige und kinderlose Dame unterzeichnete bei ihrer Sparkasse eine "Verfügung für den Todesfall". Demnach sollte ihr Lieblingsneffe die Vollmacht über ihre Sparbücher und-briefe erhalten. Zudem schrieb sie dem Mann auf, wie er das Geld unter den übrigen Verwandten aufteilen solle - ließ aber einen anderen Neffen und eine Nichte außen vor.

Als die Tante starb, gab der Neffe den beiden trotzdem etwas ab. So viel Generosität war den Finanzbeamten suspekt, sie forderten von ihm Erbschaftsteuer für die kompletten bei der Sparkasse deponierten 120 000 Euro. Entscheidend sei die dort hinterlegte Verfügung, das handgeschriebene Schriftstück der Tante sei unwirksam - zumal er die Anweisungen darin sowieso ignoriert habe. Der Mann sollte deshalb 17 000 Euro zahlen, obwohl ihm nur 13 500 Euro geblieben waren.

Zum Glück schritt der Bundesfinanzhof ein und stellte klar: Der Neffe müsse nur versteuern, was er auch kassiert habe (II R 8/07). Die Richter glaubten ihm, dass die Tante ihn vor dem Tod gebeten habe, den zunächst unberücksichtigten Verwandten auch etwas zu geben. Dass diese nicht zum "engeren Familienkreis" des Neffen gehörten, sei ein starkes Indiz dafür, dass er den Tanten-Wunsch erfüllte.

Quelle: Wirtschaftswoche, Nr. 13, 22.03.2008


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