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15.08.2007 
Neuer Gesetzentwurf

Impulse für Private Equity

von Frank M. Drost

Dass Deutschland in puncto Private Equity Nachholbedarf hat, ist unbestritten. Ein großes Manko ist die Unterstützung von jungen, innovativen Unternehmen. Jetzt soll ein neuer Gesetzentwurf die Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen verbessern.

BERLIN. Die Bundesregierung will neue Impulse für die Wagniskapitalfinanzierung geben, lässt aber die Hände von einem Standortgesetz für privates Beteiligungskapital (Private Equity). Am heutigen Mittwoch wird das Kabinett den Entwurf für das "Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen" (MoRaKG) verabschieden.

Dass Deutschland in puncto Private Equity Nachholbedarf hat, ist unbestritten. Nach Angaben des Branchenverbands Evca hatten Beteiligungskapitalinvestitionen in Deutschland 2005 einen Anteil am Bruttoinlandsprodukt von 0,25 Prozent. Der europäische Durchschnitt liegt bei 0,4 Prozent. Ein großes Manko stellt dabei die Unterstützung von innovativen Unternehmen in einer frühen Phase dar.

Der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) begrüßt die Initiative der Bundesregierung als einen Schritt in die richtige Richtung. Allerdings bedauert der BVK, dass es nicht gelungen sei, "eine einheitliche rechtliche Plattform für privates Beteiligungskapital" zu schaffen. Der Wirtschaftsrat der CDU glaubt nicht, dass internationales Beteiligungskapital durch die geplanten Regelungen angezogen wird.

Dagegen wird die Gesetzesinitiative von Albrecht von Beauvais, Partner und Private-Equity-Experte der internationalen Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing "sehr begrüßt". "Mit dem MoRaKG wird endlich Rechtssicherheit hinsichtlich der transparenten Besteuerung geschafft", lobt von Beauvais. Einkommenssteuerechtlich gelten die Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften nach dem MoRaKG als vermögensverwaltend. Eine Besteuerung findet daher ausschließlich beim Anleger statt.

Künftig sollen sich Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften an nicht börsennotierten Gesellschaften beteiligen können, die ein Eigenkapital von nicht mehr als 20 Mill. Euro aufweisen. Auch das wird von Beauvais sehr positiv gewertet, schließlich war zunächst eine Eigenkapitalgrenze von 500 000 Euro im Gespräch. Darüber hinaus legt der Entwurf fest, dass der Anteil der Wagniskapitalbeteiligungen mindestens 70 Prozent des Gesamtwerts des von der Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft verwalteten Vermögens betragen muss. Die Gesellschaft darf ihre Beteiligungen nicht länger als 15 Jahre halten und ihre Beteiligung an Unternehmen nicht über 90 Prozent hinaus ausdehnen. Fallen bei den Beteiligungen Verluste an, können diese in Höhe der stillen Reserven berücksichtigt werden.

Als Wettbewerbsnachteil wertet von Beauvais allerdings, dass die Verwaltungsgebühren (Management Fees) ab 1.6.2007 umsatzsteuerpflichtig sind. "Der Standort Deutschland bleibt damit für Managementgesellschaften weiterhin unattraktiv", so der Experte.

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