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15.02.2008 
Steuersünders Ausweg

Selbstanzeige bei Steuerbetrug: Was es zu beachten gilt

von Sven Prange

Steuerbetrügern drohen hohe Strafen. Vor allem wenn es um Millionensummen geht, wie jetzt bei den Vorwürfen gegen Post-Chef Klaus Zumwinkel. Dabei gibt es einen Weg, den Gang vor den Richter und anschließend möglicherweise hinter Gitter zu vermeiden - vorausgesetzt man ist schnell. Steuerexperte Lothar Pues von der gleichnamigen Kanzlei erklärt die wichtigsten Punkte.

Steuererklärung: Wer falsche Angaben macht, kann nur durch eine Selbstanzeige einem Strafverfahren entgehen. Foto: dpaLupe

Steuererklärung: Wer falsche Angaben macht, kann nur durch eine Selbstanzeige einem Strafverfahren entgehen. Foto: dpa

Wie entkomme ich den Steuerfahndern?

Am besten durch schnelle Reaktion. Das Instrument für den Schutz vor Strafverfolgung bei Steuerhinterziehung ist die Selbstanzeige. Wer sich selbst - schriftlich oder mündlich - bei den Steuerbehörden anschwärzt, entkommt einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Lediglich die Steuerschuld - allerdings plus Zinsen - muss nachgezahlt werden. Aber Vorsicht: Geht die Steuerhinterziehung einher mit anderen Delikten, etwa Korruption, wird wegen dieser Delikte weiter ermittelt.

Wer kann von der Selbstanzeige Gebrauch machen?

Jeder, der bei seiner Steuererklärung sein zu versteuerndes Einkommen zu niedrig angegeben hat, gegen den noch kein Ermittlungen laufen und der bereit ist, die entsprechenden Unterlagen vollständig an die Behörden zu übergeben. Die Höhe der verschwiegenen Steuerschuld spielt keine Rolle.

Welche Bedingungen gelten für die Straffreiheit?

Der Ausweg mit der Selbstanzeige gilt nur, wenn zwei Bedingungen eingehalten werden. Die Anzeige muss bei den Behörden eingehen, bevor irgendein Amtsträger mit Ermittlungen in dem Fall begonnen hat. Und der Steuerschuldner muss solvent sein. Denn die ausstehende Steuerschuld muss nach Abgabe der Selbstanzeige innerhalb einer von Fall zu Fall unterschiedlich gesetzten Frist gezahlt werden. Wer so liquide nicht ist, könnte Pech haben. Für ihn wirkt die Selbstanzeige nicht automatisch strafbefreiend.

Wie sieht die Selbstanzeige konkret aus?

Das ist Hochleistungssport für Experten. Daher sollte man die Selbstanzeige nur mit Hilfe eines Steuerberaters stellen. Auf jeden Fall muss der Anzeige eine Schätzung über die eigene Steuerschuld beigefügt werden. Und die muss im Zweifel eher zu hoch als zu niedrig sein. Erweist sich die Selbstschätzung nach der Prüfung durch die Behörden als zu niedrig, wird das als Betrugsversuch gewertet und das Strafverfahren beginnt dann doch. Wer dagegen seine Steuerschuld zu hoch angibt, muss zwar zunächst mehr ans Finanzamt zahlen, umschifft aber das Risiko eines neuerlichen Verfahrens und kann sich den zuviel gezahlten Betrag nach Ende des Verfahrens zurückholen.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Warum Steuerbetrug sich nicht mehr lohnt

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