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15.02.2008 
Durchsuchungen

Wenn der Staatsanwalt klingelt

Staatsanwaltschaft, Polizei, Steuerfahndung, Kartellbehörden oder andere Ermittlungsbehörden kommen meist ohne vorherige Anmeldung. Damit Sie nicht überrumpelt werden, hat Ihnen Strafrechtsexperte Franz Schillo-Josef von der Wirtschaftskanlzei Nörr Stiefenhofer einen Überblick mit den wichtigsten Verhaltensweisen zusammengestellt.

Wenn die Steuerfahndung unerwartet vor der Türe steht heißt es: Ruhe bewahren. Foto: dpa Lupe

Wenn die Steuerfahndung unerwartet vor der Türe steht heißt es: Ruhe bewahren. Foto: dpa

Hinweis: Diese allgemeinen Verhaltenshinweise ersetzen jedoch nicht die Beratung im Einzelfall durch einen fachkundigen Rechtsanwalt.

Verhalten bei Durchsuchungen

  • Fragen Sie nach dem Grund des Besuchs und lassen Sie sich die Dienstausweise der Beamten zeigen.
  • Lassen Sie sich den richterlichen Durchsuchungsbeschluss aushändigen. Achtung: Dieser Beschluss ist nicht mal immer erforderlich. Bei Gefahr im Verzug reicht auch eine mündliche Beschlagnahmeanordnung, um zu durchsuchen.
  • Der Durchsuchungsbeschluss wird genau bezeichnen: die Örtlichkeit der Durchsuchung, die Gegenstände, nach denen gesucht wird, sowie die Straftat und den Grund der Durchsuchung.
  • Bei einer Firmendurchsuchung: Unterrichten Sie den innerbetrieblichen Ansprechpartner vom Erscheinen der Ermittlungsbeamten und bieten Sie diesen einen separaten Aufenthaltsraum an. Eventuell existiert ein Alarmplan Ihres Unternehmens, der in diesem Fall zu beachten ist.
  • Benachrichtigen Sie Ihren externen Rechtsanwalt, möglichst einen erfahrenen Strafverteidiger: Er soll kommen und die Durchsuchung überwachen, notfalls mit mehreren Juristen anrücken und die wichtigen Unterlagen, die die Staatsanwälte mitnehmen wollen, vorher kopieren.
  • Bieten Sie an, die fraglichen Unterlagen zu suchen und zu überbringen oder die Ermittlungsbeamten zu den gesuchten Gegenständen zu führen. Das hilft, so genannte Zufallsfunde zu vermeiden: Dinge, nach denen ursprünglich gar nicht gesucht worden war, die den Staatsanwalt aber dennoch interessieren.
  • Sorgen Sie dafür, dass die Ermittlungsbeamten stets von Mitarbeitern des Unternehmens begleitet werden und nicht alleine in der Firma herum laufen. Sonst riskiert man, dass Mitarbeiter, die sich gerne mal in den Vordergrund spielen, zu viel oder Falsches in die Welt setzen.
  • Notieren Sie alle von den Ermittlungsbeamten gestellten Fragen und Antworten und besonders Auffälligkeiten während der Durchsuchung. Zum Beispiel wenn sich die Fahnder besonders lange um bestimmte Ordner kümmern, wenn sie beginnen, Mitarbeiter auszufragen oder wenn sie in entlegene Räume wie den Keller gehen.
  • Bitten Sie die Ermittlungsbeamten nach Abschluss der Durchsuchung um die Übersendung des Protokolls: So erfahren Sie, was bei der Durchsuchung gefunden wurde und ob die Staatsanwaltschaft die Beweise auf rechtmäßigem Wege bekommen hat. Eventuell kann es zu Beweisverwertungsverboten kommen.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Verhalten bei Beschlagnahmen von Unterlagen

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