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23.03.2008 
Erblasten

Schnell loswerden

von Martin Gerth, Wirtschaftswoche

Unkenntnis schützt vor Strafe nicht. Erben fällt nicht nur das Vermögen des Verblichenen in den Schoß, sie müssen auch ausbaden, was ihre Vorfahren angerichtet haben. Wer Schwarzgeld erbt, muss mit Nachzahlungen rechnen. Wie Erben den Schaden minimieren und Strafen vermeiden können.

Knapp eine halbe Milliarde Euro haben Bundesbürger am Fiskus vorbei ins Ausland geschafft; doch Unkenntnis schützt Erben nicht vor Strafe. Foto: dpaLupe

Knapp eine halbe Milliarde Euro haben Bundesbürger am Fiskus vorbei ins Ausland geschafft; doch Unkenntnis schützt Erben nicht vor Strafe. Foto: dpa

Um das Erbe tobt ein verbissener Kampf. 36 Parteien streiten derzeit vor dem Kölner Landgericht um den Nachlass der persischen Ex Soraya-Kaiserin - und das schon seit Herbst 2006. Keiner will nachgeben, schließlich geht es um ein millionenschweres Vermögen - inklusive Schwarzgeld aus Liechtenstein. Das in der Stiftung "Zucarella" am Fiskus vorbeigeschleuste Geld ist erst im Frühjahr 2003, eineinhalb Jahre nach dem Tod Sorayas aufgetaucht.

Ungewöhnlich ist das nicht. Geschätzte 485 Milliarden Euro haben gut verdienende Bundesbürger am Finanzamt vorbei ins Ausland geschafft. Selbst Ehepartner, meist die Hauptbegünstigten im Erbfall, haben davon mitunter keinen Schimmer.

Unkenntnis schützt die Erben allerdings nicht vor dem Zugriff des Fiskus. Ihnen fällt nicht nur das Vermögen des Verblichenen in den Schoß, sie müssen auch ausbaden, was ihre Vorfahren angerichtet haben. "Als Rechtsnachfolger haften die Erben auch für noch nicht aufgedeckte Steuerschulden", sagt Franz Lauck, -Georg Fachanwalt für Erbrecht in Dresden.

Die finanziellen Folgen können dramatisch sein. Erben müssen nicht nur Einkommensteuer für die vergangenen zehn Jahre nachzahlen, sondern auch noch zusätzlich sechs Prozent pro Jahr Hinterziehungszinsen. Obendrauf kommt die Erbschaftsteuer. Dass die Steuernachzahlungen inklusive Strafzins das erbschaftsteuerpflichtige Vermögen mindern, ist ein schwacher Trost.

Selbst dieses Trostpflaster können die Erben verlieren, wenn sie sich mit ihrer Ehrlichkeit zu viel Zeit lassen. So verweigerte das Finanzgericht Düsseldorf einem Erben, nachgezahlte Steuern plus Zinsen auf die Erbschaftsteuer anzurechnen, weil er erst zwei Jahre nach dem Tod seines Vaters ein Guthaben in Luxemburg von etwa 900 000 Mark offenlegte (4 K 104/02).

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Wann es für Erben problematisch wird.

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