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Kosten für nicht genutzte Kaufoption nicht absetzbar7. Mai 2008, 15:15 Uhr |
Die Kosten für nicht genutzte Kaufoptionen etwa für Wertpapiere oder Rohstoffe können steuerlich nicht geltend gemacht werden. Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteilsspruch genau festgelegt, was als Termingeschäft zu werten ist. |
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