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HANDELSBLATT, Montag, 25. Juni 2007, 12:16 Uhr
Rahmenbedingungen für Unternehmen

Die Entwicklung der Klimapolitik

Von Prof. Dr. Edeltraud Günther, Martin Nowack, Gabriel Weber

Von den ersten internationalen Konventionen ohne verbindliche Ziele hat sich die Klimapolitik, hin zu einem komplexen System nationaler und internationaler Verpflichtungen und Gesetze entwickelt. Unternehmen müssen künftig mit zunehmend strikteren staatlichen Restriktionen rechnen. Lesen Sie hier die wichtigsten Entwicklungsschritte.


1988

Das Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC)

Der zwischenstaatliche Ausschuss für Klimaveränderungen wurde 1988 gemeinsam von UN-Umweltprogramm (Unep) und der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) gegründet. Sein Auftrag besteht seither darin, die Forschungsergebnisse zum Themenkomplex Klimaveränderungen zusammenzuführen und so einen breiten wissenschaftlichen Konsens zu erreichen[1]. Mittlerweile wurden vier Sachstandsberichte veröffentlicht. Vor allem der vierte Sachstandsbericht (2007) setzte den Klimawandel ganz oben auf die politische Agenda. Neben der deutlichen Warnung, dass „der Mensch mit großer Wahrscheinlichkeit für den Klimawandel verantwortlich ist“ zeigt er gleichzeitig mögliche Lösungswege für die notwendige Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf. Mit den bereits vorhandenen Technologien (zum Beispiel erneuerbare Energien) sei dieses Ziel erreichbar und zu Kosten, die unter 3 Prozent des globalen Bruttosozialproduktes liegen, auch finanzierbar. Entscheidend sei jedoch ein entschlossenes Handeln in den nächsten beiden Dekaden.

1992

Die Klimarahmenkonvention der „Rio-Konferenz“ von 1992

Im Jahr 1992 berief die Uno die Konferenz über Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro ein. Neben der Deklaration von Rio über Umwelt und Entwicklung und der Agenda 21, wurde die Klimarahmenkonvention [2]. verabschiedet. Ihr Ziel war es, „die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf dem Niveau zu erreichen, auf dem eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert wird“ [3]. Ein konkretes Reduktionsziel wurde zum damaligen Zeitpunkt noch nicht festgelegt.

1997

Das Kyoto-Protokoll

Fünf Jahre später wurden die Ziele der Klimarahmenkonvention im Kyoto-Protokoll konkretisiert. Die unterzeichnenden Industrie- und Transformationsländer verpflichteten sich, die von ihnen verursachten Treibhausgase im Zeitraum 2008 bis 2012 um mindestens 5 Prozent unter das Niveau aus dem Jahr 1990 zu senken [4]. Die Europäische Union verpflichtete sich in Anlage B des Kyoto-Protokolls, ihre Treibhausgase zwischen 2008 bis 2012 um 8 Prozent unter das Niveau des Basisjahres zu reduzieren. Zur Erreichung des gemeinsamen Reduktionszieles der Europäischen Union einigten sich die Mitgliedsstaaten im Juni 1998, die Verpflichtungen nochmals aufzuteilen (EU burden sharing). Deutschland verpflichtete sich, seine Treibhausgasemissionen um 21Prozent zu reduzieren [5].

2000

Das Europäische Programm zur Klimaänderung (ECCP) und die EU-Emissionshandelsrichtlinie (2003) Um die Rahmenbedingungen für die Erreichung des Kyotoziels auf EU-Ebene zu schaffen, wurde in der Europäischen Union im Jahr 2000 das Europäische Programm zur Klimaänderung (ECCP) geschaffen. Die EU-Emissionshandelsrichtlinie [6]. schafft die rechtliche Grundlage für den EU-Emissionshandel und setzt damit eine Empfehlung des ECCP um. In Deutschland wird die EU-Richtlinie durch die Nationalen Allokationspläne, das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz und das Zuteilungsgesetz konkretisiert. Die mit der Umsetzung des Emissionshandel betraute Behörde ist die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt.

2005

Der EU-Emissionshandel

Seit dem 1. Januar 2005 sind EU-weit ca. 12 000 Anlagen (thermische Verbrennungsanlagen, Erdölraffinerien, Koksöfen, Eisen- und Stahlwerke, sowie Anlagen der Zement-, Glas-, Kalk-, Ziegel-, Keramik-, Zellstoff- und Papierindustrie) in den EU-Emissionshandel eingebunden. In Deutschland sind die Emissionsrechte auf etwa 1850 Anlagen verteilt. Die erste Phase (2005 bis 2007) war insbesondere durch eine zu großzügige Verteilung der Emissionsrechte gekennzeichnet, die ab April 2006 zu einem deutlichen Kursverfall von zeitweise 30 Euro/tCO2 auf 0,14 Euro/tCO2 geführt hat. In der zweiten Handelsperiode ab 2008 ist daher eine Verknappung der Emissionsrechte auf 456, 1 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr geplant.

Ausblick

Von besonderer Bedeutung für die Weiterentwicklung der Klimapolitik wird die Reintegration der USA, sowie der Schwellenländer Indien und China in das internationale Klimaregime sein. Ebenso wichtig ist ein Post-Kyoto Abkommen. Auf dem G8-Gipfel in Heiligendamm im Juni 2007 konnten die acht wichtigsten Industrienationen sich hierüber prinzipiell verständigen. Unternehmen können also demnach mit einer Fortsetzung der internationalen Klimapolitik rechnen und sollten sich auf eine Zunahme von regulierenden staatlichen Eingriffen einstellen.


[1] Vgl. Intergovernmental Panel on Climate Change (Hrsg.), About IPCC. http://www.ipcc.ch/about/about.htm, Stand 20.06.2007.
[2] Vgl. United Nations (Hrsg.), Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, New York 1992. Die Konvention wurde am 9. Mai 1992 in New York beschlossen und einige Wochen später in Rio zur Unterschrift aufgelegt.
[3] Vgl. Artikel 2 der Klimarahmenkonvention, United Nations, a.a.O. (Fn. 6). [4] Vgl. Artikel 3 des Kyoto-Protokolls, United Nations (Hrsg.), Das Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, Kyoto 1997. [5] Bis zum Jahr 2004 hat Deutschland eine Emissionsreduzierung von 17,6 % realisieren können . Die Europäische Union konnte die Emissionen auf ein Niveau (2005) von 11 % (EU-27) bzw. 2 % (EU-15) senken. [6] Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates

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