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HANDELSBLATT, Mittwoch, 23. August 2006, 13:40 Uhr
Vodafone unterliegt vor Gericht

Handy-Guthaben dürfen nicht mehr verfallen

Millionen Mobilfunkkunden dürfen sich freuen, denn Verbraucherschützer haben vor Gericht einen wichtigen Sieg für sie errungen. Das Landgericht Düsseldorf hat am Mittwoch entschieden, dass Vodafone die Guthaben auf Prepaid-Karten nicht verfallen lassen darf. Auch die endgültige Sperrung von Prepaid-Karten nach Ablauf bestimmter Fristen ist nach der Gerichtsentscheidung unzulässig.


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Vodafone darf Handy-Guthaben auf Prepaid-Karten nicht mehr verfallen lassen. Foto: dpa
Bild vergrößernVodafone darf Handy-Guthaben auf Prepaid-Karten nicht mehr verfallen lassen. Foto: dpa

HB DÜSSELDORF. Geklagt gegen zwei Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vodafone hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Das Düsseldorfer Gericht entschied nun ebenso wie zuvor schon das Landgericht München im Fall des Mobilfunkbetreibers O2. Die Klausel, die den Verfall des Guthabens vorsieht, verstoße „gegen wesentliche Grundgedanken der Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches“ und sei daher unwirksam, erklärte die 12. Zivilkammer. Das Unternehmen kündigte umgehend an, Restguthaben auszahlen zu wollen.

Die Richter kritisierten unter anderem, dass der mögliche Verfall von Guthaben nach 15 Monaten indirekt auch zu einer Mindestumsatzverpflichtung führe, die der Verbraucher angesichts der Werbung mit den Schlagworten „ohne Vertragsbindung“, „kein monatlicher Basispreis“, „keine Mindestlaufzeit“ gerade umgehen zu können meine. Zudem sei der verfallende Betrag nicht der Höhe nach begrenzt und könne durchaus mehr als 100 Euro erreichen, was kein zu vernachlässigender Umstand sei.

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Die Klausel über die endgültige Sperrung der Prepaid-Karte nach einer bestimmten Frist sei wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam, erklärte das Gericht weiter. Angesichts der Werbung müsse dem Verbraucher die Begrenzung der Laufzeit vor Vertragsschluss verdeutlicht werden. Dies sei bei Vodafone aber nicht der Fall. Die genaue Laufzeit lasse sich nur anhand von Angaben errechnen, die in einer Preisliste niedergelegt seien, die ihrerseits nicht Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei, beanstandeten die Richter. Das sei für den Verbraucher unklar beziehungsweise undurchschaubar.

Eine Vodafone-Sprecherin erklärte, zwar wolle das Unternehmen zunächst das schriftliche Urteil abwarten. Es sei aber schon klar, dass Vodafone um der Kundenzufriedenheit willen Restguthaben auszahlen und auch künftig auf ein deutsches Girokonto gutschreiben werde.

Der Mobilfunkanbieter O2 hatte nach der entsprechenden Entscheidung des Münchner Gerichts bereits angekündigt, Restguthaben auf Prepaid-Karten künftig erstatten zu wollen. T-Mobile hatte erklärt, bei der Telekom-Tochter gebe es ebenfalls entsprechende Überlegungen (Aktenzeichen: Landgericht Düsseldorf 12 O 458/05).


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