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HANDELSBLATT, Dienstag, 30. Oktober 2007, 11:35 Uhr
Unternehmenssteuerreform

Steuerreform erhöht Fuhrparkkosten

Von Martin Dieckmann

Mehrbelastung oder Entlastung? Mit Spannung haben die deutschen Fuhrparkunternehmer und ihre Kunden das Gesetzgebungsverfahren zur Unternehmenssteuerreform verfolgt; Unklarheit herrscht weiterhin über die Auswirkungen der Reform. Stein des Anstoßes ist die geplante Doppelbesteuerung, die vor allem Flottenfinanziers trifft.


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Leasingunternehmen fürchten Auswirkungen der Steuerreform. Foto: dpa
Bild vergrößernLeasingunternehmen fürchten Auswirkungen der Steuerreform. Foto: dpa

BONN. Die Steuerberater der Paul Schockemöhle Logistics GmbH & Co. KG haben in diesen Tagen viel zu tun. Sie sollen Geschäftsleiter Gottfried Pille und Kollegen darüber informieren, wie sich die Unternehmenssteuerreform ab Januar 2008 auf den mittelständischen Transporteur auswirken wird. Was unter dem Strich bei dem Gespräch herauskommt – darüber kann Pille vorerst nur spekulieren: „Ich persönlich rechne mit Mehrbelastung.“ Denn eine der vielen Veränderungen wird die Besteuerung von Leasingraten sein.

Und die wirkt sich besonders stark auf Speditionen aus: Die Schockemöhle Logistics hat ihren gesamten Fuhrpark aus rund 300 Lkw und 350 Aufliegern geleast. „Die teilweise Anrechnung unserer Leasingraten auf die Gewerbesteuer wird uns sehr treffen.“ Schockemöhle beschäftigt an neun Standorten in Deutschland und Polen etwa 450 Mitarbeiter.

Mit einigem Unbehagen haben Deutschlands Fuhrparkmanager und ihre Kunden das Gesetzgebungsverfahren zur Unternehmenssteuerreform verfolgt. Jetzt sehen sie sich mit einem Strauß von Neuerungen konfrontiert. Das sorgt für Verunsicherung, weil bisher niemand weiß, ob die Unternehmenssteuerreform einem Unternehmen Vorteile bringt oder nicht.

Standesorganisationen, allen voran der Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (BDL) hatten versucht, die Steuer auf Leasingraten wenn schon nicht zu verhindern, dann doch wenigstens so gering wie möglich zu halten. Dabei haben sie einen Teilerfolg erzielt: Ab dem 1. Januar 2008 gehen pauschal 20 statt der ursprünglich geplanten 25 Prozent des Zinsanteils ihrer Raten in die Berechnung der Gewerbesteuer ein. Welche Folgen das für die Bilanzen von Leasingkunden im kommenden Jahr haben wird, hängt dann auch von den Hebesätzen in den Gemeinden ab. Nach Angaben des BDL ergibt sich bei einem Hebesatz von 400 Prozent eine Zusatzbelastung von etwa 0,7 Prozent der Leasingrate.

Wie die deutschen Fuhrparkmanager und Leasinganbieter auf die Reform insgesamt reagieren werden, ist noch unklar: „In der Gesamtschau kann man das angesichts der aktuellen Situation noch nicht überblicken, weil es sowohl Belastungen als auch Entlastungen gibt“, sagt BDL-Geschäftsführer Friedhelm Westebbe. Zudem will er Änderungen erreichen: „Die bestehenden Gesetze sind nicht in Stein gemeißelt.“

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Eine ungerechte Doppelbesteuerung.


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