0 Bewertungen
30.10.2007 

Leasinganbieter sehen mit der geplanten Besteuerung eine ungerechtfertigte Doppelbesteuerung von Investitionsgütern auf sich zukommen. Ihr Argument: Ein Fuhrparkmanager, der einer Spedition eine Lkw-Flotte zur Verfügung stellt, hat beim Erwerb der Fahrzeuge schon einmal Steuern bezahlt. Jetzt muss die Spedition ein zweites Mal für dieselben Investitionsgüter Steuern abführen.

Am liebsten wäre es der Branche, wenn sie künftig, genau wie Banken, keine Gewerbesteuer zahlen müsste – dann gäbe es auch keine Doppelbesteuerung. Dieser Wunsch könnte durchaus in Erfüllung gehen: Das Bundesministerium für Finanzen hat Mitte Oktober bei einer Prüfung für den Finanzausschuss des Bundestages festgestellt, dass Leasingunternehmen durchaus die Bedingungen erfüllen, um das so genannte Bankenprivileg zu genießen.

Die damit verbundene Gewerbesteuerfreiheit dürfte ihnen allerdings nur zustehen, wenn sie auch den Vorschriften des Kreditwesengesetz nachkämen. Das wiederum hieße: Leasinggesellschaften müssten eine ganze Reihe aufsichtsrechtlicher Pflichten erfüllen. „Die Folgen für die Branche wären gravierend. Gerade kleine Leasing-Gesellschaften würden vom Markt verdrängt, da sie den hohen Verwaltungsaufwand nicht leisten könnten“, sagt Friedhelm Westebbe.

Deshalb fordert er die Gewerbesteuerfreiheit, ohne die in Augen der Branche unsachgemäßen Sicherheitsauflagen für Banken erfüllen zu müssen. „Trotz der Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums sind wir zuversichtlich, dass es hier vor Jahresende noch eine Änderung geben wird“, sagt der Verbands-Lobbyist.

Leasinggesellschaften fürchten nicht nur den Verwaltungsapparat, sondern auch die Risikovorsorge. Sie sehen nicht ein, dass sie in Zukunft wie Kreditinstitute hohe Rücklagen für das Geschäft bilden sollen. Schließlich gehörten ihnen zur Absicherung ja die Leasingobjekte, also etwa die Autos. Damit seien sie weitaus geringeren Risiken ausgesetzt als Banken. Immerhin hat die Deutsche Leasing, Marktführerin der Branche, nach eigenen Angaben in den vergangenen Jahren über 80 Prozent aller ausfallgefährdeten Forderungen hereingeholt. Anderen Leasinggesellschaften gelinge das auch.

Lesen Sie weiter auf Seite 3: Die Abschaffung degressiver Abschreibung.

Artikel bewerten:
  • 1 Stern
  • 2 Sterne
  • 3 Sterne
  • 4 Sterne
  • 5 Sterne
Anzeige

weiterHandelsblatt Quiz

Quiz: Risk-Flow: Testen Sie Ihr Frühwarnsystem

Los geht's!Der Spielraum der Finanzjongleure hat sich erheblich verkleinert, die Risikoabsicherung wird immer wichtiger. Kennen Sie sich aus?

weiterStartup

Rosenblütensekt und Blütensalze für Feinschmecker  Artikel in Merkliste

15.09.2008

Vor vier Jahren gründete Diplombiologin und Blütenscout Anja Quäschning die Deutsche Blütensekt Manufaktur. Zu ihren Produkten gehören Rosenblütensekt und Blütensalze, ihre Kunden sind Gastronomen aber auch Privatleute. Das Geschäft mit dem Handerlesenen wächst – nun will Quäschning will die Firma auf Expansionskurs bringen. Artikel


Anzeige