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 HANDELSBLATT, Donnerstag, 27. Dezember 2007, 18:51 Uhr
Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Mittelständische Zeitarbeitsfirmen strikt gegen Mindestlohn


Der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) hat sich gegen Arbeitgeber-Forderungen nach einem Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche verwahrt. Eine Aufnahme der Branche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz sei weder sachlich zu rechtfertigen noch vertrage sie sich mit der grundgesetzlich geschützten Tarifautonomie, sagte AMP-Hauptgeschäftsführer Thomas Hetz dem Handelsblatt. „Wir lehnen das klar ab“, betonte er.


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Der AMP, der nach eigenen Angaben etwa 1000 Mitgliedsfirmen vertritt, distanzierte sich zugleich scharf von der Strategie des Bundesverbands Zeitarbeit (BZA) und des Interessenverbands Zeitarbeit (IGZ), die beide einen allgemein verbindlichen Mindestlohn für die Branche durchsetzen wollen. „Hier wird auf unzumutbare Weise Angst vor Niedriglohn-Konkurrenz aus den östlichen Nachbarstaaten geschürt“, kritisierte Hetz die beiden Verbände. Solche „Schreckgespenster“ seien angesichts der tatsächlichen Wirtschaftsentwicklung „völlig realitätsfern“. Dies zeige sich auch daran, dass zunehmend polnische Betriebe Arbeitskräfte bei deutschen Zeitarbeitsfirmen nachfragten, so Hetz.

BZA-Präsident Volker Enkerts hatte zuvor seine Forderung an die Bundesregierung bekräftigt, nach der Einführung des Post-Mindestlohns nun auch die gesetzliche Basis für einen Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche zu schaffen. „Sozial- und Lohndumping durch grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung“ müsse verhindert werden, betonte Enkerts. Dies sei wegen der näherrückenden Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus den östlichen EU-Staaten „zwingend erforderlich“.

Die Verbände BZA und IGZ haben bereits einen Mindestlohn-Tarifvertrag mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) abgeschlossen, der einen Stundensatz von 7,15 Euro als Untergrenze vorsieht. Sie drängen darauf, dass die Regierung diesen auf Basis des Entsendegesetzes zum branchenweiten Standard erhebt. Der AMP hat dagegen einen Tarifvertrag mit dem Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB). Dieser sieht teilweise etwas niedrigere Stundensätze vor, die durch einen höheren Mindestlohn ausgehebelt würden.


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