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13.03.2007 

Mit einem tariflichen Körperschaftsteuersatz von 16% liegt Rumänien zusammen mit Ungarn auf dem sechsten Platz in der Rangliste der Steuersätze in der Europäischen Union.

Bei der Abschreibung von beweglichen Wirtschaftsgütern kann zwischen der geometrisch-degressiven und der linearen Abschreibungsmethode gewählt werden. Ein Wechsel von der geometrisch-degressiven zur linearen Abschreibung ist möglich. Für technisches Gerät sowie für Patente ist eine beschleunigte Abschreibung von bis zu 50% im Anschaffungsjahr möglich.

Unter den Voraussetzungen einer Mindestbeteiligung i. H. von 15% (10% ab 2009) und einer Mindesthaltedauer von zwei Jahren sind Dividenden von einer im EU/EWR-Ausland ansässigen Kapitalgesellschaft von der Besteuerung freigestellt. Die zuordenbaren Beteiligungsaufwendungen sind voll von der Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage abzugsfähig.

Dividendenerträge von rumänischen Kapitalgesellschaften unterliegen dagegen einer 10%igen Abgeltungssteuer. Dividendenzahlungen an natürliche Anteilseigener werden mit einer Abgeltungssteuer i. H. von 16% belastet, auf welche wiederum die Körperschaftsteuer angerechnet werden kann. Auch Zinseinkünfte sowie Veräußerungsgewinne unterliegen der 16%-Abgeltungssteuer.

RUMÄNIEN
Steckbrief Körperschaftsteuer
Steuersatz 16%
Abschreibungen
Maschinen und immaterielle Wirtschaftgüter linear, max. 20%, beschleunigte Abschreibung bis zu 50% im Anschaffungsjahr oder geometrisch-degressiv mit einem Abschreibungsfaktor zwischen dem 1,5 und 2,5-fachen des linearen Abschreibungssatzes
Gebäude geometrisch-degressiv, 8%
Bewertung Vorratsvermögen LIFO
Dividendenbesteuerung
inländische Dividendenerträge Abgeltungssteuer 10%
ausländische Dividendenerträge von einer Tochter-KapGes mit Sitz in EU/EW (bei einer Mindestbeteiligung von 15% und einer Mindesthaltedauer von 2 Jahren) sonstige Tochter-KapGes steuerfrei
Thin Capitalization Rules (Safe Haven) 3:1
Quelle: Status-Recht

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