Mit einem tariflichen Körperschaftsteuersatz von 16% liegt Rumänien zusammen mit Ungarn auf dem sechsten Platz in der Rangliste der Steuersätze in der Europäischen Union.
Bei der Abschreibung von beweglichen Wirtschaftsgütern kann zwischen der geometrisch-degressiven und der linearen Abschreibungsmethode gewählt werden. Ein Wechsel von der geometrisch-degressiven zur linearen Abschreibung ist möglich. Für technisches Gerät sowie für Patente ist eine beschleunigte Abschreibung von bis zu 50% im Anschaffungsjahr möglich.
Unter den Voraussetzungen einer Mindestbeteiligung i. H. von 15% (10% ab 2009) und einer Mindesthaltedauer von zwei Jahren sind Dividenden von einer im EU/EWR-Ausland ansässigen Kapitalgesellschaft von der Besteuerung freigestellt. Die zuordenbaren Beteiligungsaufwendungen sind voll von der Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage abzugsfähig.
Dividendenerträge von rumänischen Kapitalgesellschaften unterliegen dagegen einer 10%igen Abgeltungssteuer. Dividendenzahlungen an natürliche Anteilseigener werden mit einer Abgeltungssteuer i. H. von 16% belastet, auf welche wiederum die Körperschaftsteuer angerechnet werden kann. Auch Zinseinkünfte sowie Veräußerungsgewinne unterliegen der 16%-Abgeltungssteuer.
| RUMÄNIEN | |
| Steckbrief Körperschaftsteuer | |
|---|---|
| Steuersatz | 16% |
| Abschreibungen | |
| Maschinen und immaterielle Wirtschaftgüter | linear, max. 20%, beschleunigte Abschreibung bis zu 50% im Anschaffungsjahr oder geometrisch-degressiv mit einem Abschreibungsfaktor zwischen dem 1,5 und 2,5-fachen des linearen Abschreibungssatzes |
| Gebäude | geometrisch-degressiv, 8% |
| Bewertung Vorratsvermögen | LIFO |
| Dividendenbesteuerung | |
| inländische Dividendenerträge | Abgeltungssteuer 10% |
| ausländische Dividendenerträge von einer Tochter-KapGes mit Sitz in EU/EW (bei einer Mindestbeteiligung von 15% und einer Mindesthaltedauer von 2 Jahren) sonstige Tochter-KapGes | steuerfrei |
| Thin Capitalization Rules (Safe Haven) | 3:1 |
| Quelle: Status-Recht | |
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