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08.04.2008 
Rücktritt der KfW-Chefin

Von Trommelfeuer, Rettern und Tätern

KfW-Chefin Ingrid Matthäus-Maier hat es bei ihrem Abgang noch einmal richtig krachen lassen und heftig ausgeteilt: In ihrer Rücktrittsrede vor dem Verwaltungsrat der staatlichen Förderbank übte sie insbesondere heftige Kritik an den politisch Verantwortlichen. Matthäus-Maiers Erklärung vom 7. April 2008 im Wortlaut.

Lupe

„Sehr geehrte Damen und Herren,

in den vergangenen Wochen ist meine Gesundheit erheblich beeinträchtigt worden.

Das lag und liegt nicht nur an der monatlangen sehr hohen Belastung durch die Rettungsaktionen bei der IKB, bei gleichzeitiger Fortführung der Förderaktivitäten der KfW auf Rekordniveau.

Vor allem lag es daran, unter welch erschwerten Umständen dies zu geschehen hatte:

  1. Das dauernde parteipolitische Trommelfeuer (Ablösung, Rücktritt, Pflichtverletzung), obwohl die KfW und gerade ich selbst für die existenzielle Krise der IKB nicht verantwortlich waren und sind.
  2. Das bewusste Verwischen von „Retter“ und „Täter“. Nicht die KfW ist das Problem, sondern die IKB. Die KfW ist Teil der Lösung.
  3. Die eiligen Rufe, die KfW müsse nun dem KWG unterstellt werden. Und dies obwohl doch gerade die private, dem KWG und der Aufsicht der BaFin unterstehende IKB die Krise herbeigeführt hat; und nicht die öffentliche Bank KfW, die die IKB nur deswegen retten kann, weil sie eine konservative Risikopolitik betrieben hat.
  4. Das Schlechtreden über den Vorstand der KfW durch manche Institution der Kreditwirtschaft, die damit von ihrer Mitverantwortung ablenken will,
  5. Das „Hin und Her“ zwischen zwei Ministerien,
  6. Die gezielten „Durchstechereien“ aus vertraulichen Sitzungen und Papieren der KfW,
  7. Aber auch das offensichtliche Misstrauen von Teilen der Politik gegenüber einer starken Förderbank.

Mag sein, dass man im Nachhinein an der einen oder anderen Stelle im Detail auch anders hätte vorgehen können. Aber ich bin überzeugt, dass es zum grundsätzlichen Vorgehen bis heute keine praktikable Alternative gibt.

Dies alles hat dazu geführt, dass ich mich nicht mehr mit voller gesundheitlicher Kraft meiner Arbeit widmen kann und dass die KfW durch die andauernde Personaldiskussion Schaden zu nehmen beginnt.

Ich habe daher nicht länger die Absicht den Kopf für Fehler hinzuhalten, die Andere gemacht haben. Nach Rücksprache mit meiner Familie und meinen Ärzten, die dringend davor warnen, dass die aufgetretenen Beschwerden chronisch werden, habe ich mich dazu entschlossen, meinen Vertrag nicht bis zum Laufzeitende 30. Juni 2009 wahrzunehmen, sondern von meinem Recht im § 6 Ziffer 2 meines Anstellungsvertrages Gebrauch zu machen, nach Vollendung des 63. Lebensjahres in den Ruhestand zu treten. Diese Absicht ist - so der Vertrag - dem Verwaltungsratsvorsitzenden sechs Monate vorher mitzuteilen, was geschehen ist. Ich werde im September dieses Jahres 63 Jahre alt.

Da die Bank in dieser schwierigen Lage einen gesundheitlich voll einsatzfähigen Sprecher braucht, lege ich außerdem mein Amt als Sprecherin der KfW nieder.

Lesen Sie weiter auf Seite 2:„ Ich hoffe, dass mit diesen Entscheidungen die Angriffe auf meine Person ein Ende nehmen“

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