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05.05.2008 

Von Köller betonte, dass Kreditaufkäufer in erster Linie Gewerbeimmobilien und nicht Privatkundenkredite im Visier hätten. Er widersprach ausdrücklich Berichten, dass mittels der isolierten Grundschuld die Immobilien von Kunden, die pünktlich ihre Raten bezahlten, zwangsversteigert würden. "Es wird nicht aus gesunden Darlehen vollstreckt." Rechtsexperte Reiter sieht hier aber eine Grauzone. "Wir müssen zwischen kündbaren und gekündigten Krediten unterscheiden", hier differenziere der Bundesgerichtshof noch nicht ausreichend.

Bezüglich der geplanten gesetzlichen Neuregelungen sind die Erwartungen der Teilnehmer geteilt, besonders der Punkt Sonderkündigungsrecht erhitzt die Gemüter. "Die eine oder andere Regelung, die derzeit diskutiert wird, schießt über das Ziel hinaus - zum Beispiel, wenn der Kündigungsschutz bei Konsumentenkrediten eins zu eins auch für Immobilienkredite umgesetzt würde", meint DSGV-Stratege Netzel. Die Commerzbank würde ein entschädigungsfreies Sonderkündigungsrecht für sehr unglücklich halten. Letztlich würde dies Kredite schlichtweg verteuern, fürchtet Weber. Dagegen fordert Anwalt Reiter, dass die Bank vor Weitergabe des Kredits die Zustimmung des Kunden braucht: "Der Kunde soll ein Sonderkündigungsrecht ohne Vorfälligkeitszinsen haben, wenn die Bank den Kredit verkaufen will."

Zudem fordert Reiter einen obligatorischen Sanierungsversuch von Seiten der Banken noch vor der Kreditkündigung. Einig waren sich alle, dass das Thema Kreditverkäufe auch zukünftig auf der Agenda bleibt. "Ob der Druck auf die Bankbilanzen und deren Kapitalausstattung infolge der Finanzkrise zu vermehrten Verkäufen von notleidenden Krediten führt, bleibt abzuwarten, wäre aber eigentlich logisch", so von Köller.


Umstrittene Kreditverkäufe

Ausgangslage

Die Bedeutung des Verkaufs von Krediten aus dem Privatkunden- (Hypothekar- und Konsumentenkredite) und dem Firmenkundengeschäft nimmt zu. Auch Haushalte, die Kredite korrekt bedienten, sahen sich nicht selten mit neuen Eignern, in der Regel Finanzinvestoren, konfrontiert. Die Koalition ist sich einig, dass der Kreditnehmer-Schutz verstärkt werden muss. Parallel soll aber das Instrument der Verbriefung, mit dem Banken ihre Bilanz durch Kreditverkäufe entlasten können, nicht beschädigt werden.

Maßnahmen

Unstrittig ist, dass Kreditnehmer künftig von den Banken besser informiert werden sollen. Zudem sollen Banken Kredite anbieten, die nicht veräußerbar sind. Das soll auch für Unternehmen möglich sein. Künftig soll zudem der Kunde unverzüglich darüber informiert werden, wenn eine Kreditforderung abgetreten wurde. Spätestens drei Monate vor Ablauf einer vereinbarten Zinsbindung soll der Darlehensnehmer darüber unterrichtet werden, ob der Vertrag verlängert wird.

Streitpunkt

In der Koalition ist strittig, ob ein Sonderkündigungsrecht ohne Vorfälligkeitsentschädigung für Darlehensnehmer eingeführt werden soll, wenn der Darlehensgeber gewechselt hat. Das wäre für Kreditkäufer ein "unkalkulierbares Risiko", sagen Banken.

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