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18.06.2007 
Verwirrung um Insolvenzverwalter

Insolvenzverfahren gegen Securenta eröffnet

Die Kerngesellschaft der Göttinger Gruppe ist zahlungsunfähig. Um den zuständigen Verwalter herrscht derweil Verwirrung: Das Amtsgericht Göttingen und das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg bennen unterschiedliche Insolvenzverwalter. Wer seine Einzahlungen widersieht, ist noch unklar.

rrl DÜSSELDORF. Das Amtsgericht Göttingen hat das Insolvenzverfahren gegen die Securenta AG, Kerngesellschaft der umstrittenen Göttinger Gruppe (GG), eröffnet. Das bedeutet, dass zumindest genügend Vermögen (Masse) vorhanden ist, um ein Insolvenzverfahren durchzuführen.

Verwirrung bei Anwälten, Gläubigern und Anlegern besteht dennoch darüber, welcher Insolvenzverwalter zuständig ist. Das Amtsgericht Göttingen nennt den Hamburger Steuerberater Peter Knöpfle und kündigt für September eine Gläubigerversammlung an. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg bestellte die Berliner Kanzlei Leonhardt Westhelle & Partner, nachdem die GG dort Insolvenzanträge für Gesellschaften der Gruppe gestellt hatte. Hintergrund: Die GG hatte wenige Tage vor den am 8. Juni in Berlin gestellten Insolvenzanträgen ihren Sitz von Göttingen nach Berlin verlegt.

Die GG warb bei etwa 80 000 Anlegern mehr als eine Mrd. Euro mit stillen Beteiligungen ein. Mit ihrem dubiosen Anlagemodell beschäftigt sich die Staatsanwaltschaft Braunschweig nun zum zweiten mal. In den vergangenen Jahren forderten Tausende Anleger von der GG Geld zurück und lösten letztendlich damit die Insolvenzverfahren aus.

Hauke Maack, Anlegeranwalt in Recklinghausen, erwartet dass der Insolvenzverwalter nur die Anleger anschreibt, von denen er meint, dass sie noch Geld von der GG zu bekommen haben. Er warnt aus Erfahrung aus anderen Großschadensfällen davor, dass Insolvenzverwalter von sich aus zu niedrige Forderungen in die Formulare zur Forderungsanmeldung einsetzen.

Außerdem macht er darauf aufmerksam, dass vielen Anlegern die gesamten Einzahlungen zustehen, sofern sie unzureichend über die Risiken der Anlage aufgeklärt wurden. Maack rechnet damit, dass der Insolvenzverwalter Anlegern häufig nur zehn bis 15 Prozent ihrer Einzahlungen als aktuellen Wert ihrer Einlagen in die Forderungstabelle einsetzen wird.

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