Unter den großen Industrieversicherern Zurich Financial Services und Allianz Global Corporate & Specialty AG ist ein Meinungsstreit entbrannt. Hintergrund ist die unklare Rechtslage bei länderübergreifenden Policen. Dabei geht es um sogenannte Rahmenverträge, die mit einem Mutterkonzern abgeschlossen werden - aber auch für die Auslandstöchter des Unternehmens gelten sollen.
Der Versicherer Zurich Financial Services hat eine Diskussion über Gesetzestreue losgetreten. Foto: AP
MÜNCHEN. Das Problem: Einige Länder akzeptieren solche Rahmenverträge nicht (siehe Seite 3). Die Handhabung dieses Problems spaltet die Branche. Die Versicherer Zurich
Financial Services (ZFS) und XL Insurance sind anderer Meinung als die Allianz Global Corporate & Specialty AG (AGCS) und der Rest. Die Leidtragenden sind internationale Konzerne und ihre Makler.
Eine Folge: "Die Polarisierung des Marktes erschwert die Zusammenstellung von Versicherungskonsortien", warnt Jörg Bechert, Leiter Fachsparten Deutschland beim führenden Versicherungsmakler Aon Jauch & Hübener GmbH. "Die Beteiligung an Policen anderer Industrieversicherer prüfen wir im Einzelfall", heißt es bei der AGCS.
Die Diskussion hat sich an der Frage der Gesetzestreue (Compliance) internationaler Versicherungspolicen, auch Programme genannt, entzündet - angestoßen von der ZFS. Das Problem ist, dass viele Staaten Versicherungsaufsichts-, Gewerbe- und Steuerrecht grundsätzlich lokal regeln. Großkonzerne sind aber zunehmend global orientiert. Das kann in grenzüberschreitenden Versicherungsgeschäften zu Problemen führen.
Die Rechtslage ist nicht eindeutig: "Die Länder der Europäischen Wirtschaftszone sind einigermaßen unproblematisch", sagte Gunne W. Bähr, von der Kanzlei DLA Piper auf einer Fachtagung in München. Aber in Drittländern werde es kompliziert, betont Bähr. Schwierigkeiten gibt es mit Ländern, die nur im Land zugelassenen Versicherer akzeptieren. Geschäfte mit fremden Versicherungsgesellschaften laufen in so einem Fall Gefahr, nichtig zu sein. Laut ZFS gibt es etwa 140 solcher Verbotsländer.
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