Mittelstand | ||||||||||||||||||||||||
Investivlohn-Modell bleibt wirkungslos | ||||||||||||||||||||||||
Unmittelbar nach den Beschlüssen im Koalitionsausschuss stoßen Union und SPD mit ihren Plänen zur Förderung von Mitarbeiter-Kapitalbeteiligungen bereits auf Widerspruch. Experten bezweifeln die Wirksamkeit der geplanten Maßnahme – gerade im Mittelstand. | ||||||||||||||||||||||||
BERLIN. „Das Modell der großen Koalition zur Mitarbeiterbeteiligung ist kein Meilenstein, sondern eher ein Placebo“, sagte der Präsident des Verbands „Die Familienunternehmer“, Patrick Adenauer, dem Handelsblatt. „Es ist kaum damit zu rechnen, dass dieser Ansatz eine Zunahme von Kapitalbeteiligungen durch Mitarbeiter bewirken wird.“ Speziell für mittelständische Familienunternehmen sei das Modell der Koalition ungeeignet. Nach den Beschlüssen der Koalition zum so genannten Investivlohn sollen Beteiligungen der Arbeitnehmer am Kapital ihres Unternehmens künftig mit einem Steuerfreibetrag von 360 Euro statt bisher 135 Euro pro Jahr gefördert werden. Zudem soll die staatliche Zulage für vermögenswirksame Leistungen von maximal 72 auf 80 Euro pro Jahr steigen, wenn der Arbeitnehmer damit eine Kapitalbeteiligung erwirbt. „Sinnvoll wäre es, vor allem Gewinnbeteiligungen steuerlich zu fördern“, sagte Adenauer. Diese seien für Familienunternehmen das geeignetere Instrument, da sie nicht nur von Kapitalgesellschaften genutzt werden könnten. „Außerdem führen Gewinnbeteiligungen auf direktem Weg zu mehr Netto in den Taschen der Mitarbeiter“, sagte Adenauer. | ||||||||||||||||||||||||
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