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07.06.2007 
Urteile

Freisprüche im Swissair-Prozess

Es war die größte Pleite der Schweizer Unternehmensgeschichte, als die Fluggesellschaft Swissair vor sechs Jahren zusammenbrach. Für die Führungsriege hatte das Desaster ein Nachspiel vor Gericht. Am Donnerstag fiel das Urteil: Alle 19 angeklagten ehemaligen Manager und Verwaltungsräte des Unternehmens wurden freigesprochen.

Swissair: Die Nachfolgegesellschaft Swiss gehört heute zur Lufthansa. Foto: ArchivLupe

Swissair: Die Nachfolgegesellschaft Swiss gehört heute zur Lufthansa. Foto: Archiv

HB ZÜRICK. Die Staatsanwaltschaft hatte der mit zahlreichen bekannten Schweizer Wirtschaftsgrößen besetzten Führung der einstigen „Nationalen Schweizer Fluggesellschaft“ in einem mehr als zwei Monate langen Prozess Konkursverschleppung, ungetreue Geschäftsführung sowie Gläubigerschädigung vorgeworfen. Das in der ersten Instanz zuständige Bezirksgericht Bülach kam jedoch zu dem Schluss, dass die Angeklagten nie wissentlich zum Schaden des Unternehmens gehandelt hatten. Es sei ihnen darum gegangen, das Überleben des Konzerns zu sichern, der im Zuge einer aggressiven Expansionsstrategie Beteiligungen an zum Teil verlustbehafteten europäischen Fluggesellschaften aufgekauft hatte.

Ende 2001, als die weltweite Airline-Industrie nach dem Anschlag auf das World Trade Centre in New York in eine Flaute geraten war, musste Swissair Konkurs anmelden und hinterließ 17 Milliarden Franken Schulden. Zahlreiche Swissair-Kleinaktionäre mussten Verluste hinnehmen und viele Angestellten verloren ihre Arbeit.

Das so genannte „Swissair Grounding“ war in der Schweizer Öffentlichkeit als Schock empfunden worden. Die Swissair, deren Flugzeuge das Schweizer Kreuz am Heckleitwerk trugen, war ein nationales Symbol. In der Öffentlichkeit wurde der Vorwurf laut, der Verwaltungsrat und der schon vor dem Zusammenbruch entlassene und zusammen mit seinen Nachfolgern ebenfalls vor Gericht stehende Konzernchef Philippe Brugisser hätten die Gesellschaft durch eine verfehlte Strategie zu Grund gerichtet.

Mit dieser Frage hatte sich das Gericht allerdings nicht beschäftigt. Es könne nicht Aufgabe eines Strafverfahrens sein, die Ursachen für den Untergang der Airline zu ergründen, fügte der Vorsitzende Richter Andreas Fischer in der Urteilsbegründung hinzu.

Vor Gericht standen als ehemalige Swissair-Verwaltungsräte bekannte Namen der Schweizer Wirtschaft. Dazu zählten der frühere Chef der Großbank Credit Suisse, Lukas Mühlemann, und der Genfer Banker Benedict Hentsch. Der letzte Swissair-Chef Mario Corti war zuvor Finanzchef des Nahrungsmittel-Multis Nestle gewesen.

Nach dem Zusammenbruch wurde mit Milliardenkrediten der Banken und Zuschüssen des Staates die Nachfolgegesellschaft Swiss gegründet, die heute von der Lufthansa kontrolliert wird.

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