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07.09.2007 
Staatsanwalt verzichtet

Offenbar keine Berufung im Swissair-Prozess

Die Staatsanwaltschaft Zürich verzichtet offenbar auf eine Berufung im Swissair-Prozess. Die Anklagebehörde beurteile die Erfolgschancen als zu gering, berichtete die Schweizer Nachrichtenagentur sda unter Berufung auf Dokumente der Justiz. Die Staatsanwaltschaft gab dazu zunächst keine Auskunft.

Swissair-Prozess: Das Urteil war auf Unverständnis gestoßen. Foto: dpaLupe

Swissair-Prozess: Das Urteil war auf Unverständnis gestoßen. Foto: dpa

HB ZÜRICH. Das Bezirksgericht in Bülach bei Zürich hatte Anfang Juni alle 19 Angeklagten im Swissair-Prozess freigesprochen. Das Urteil war zum Teil auf großes Unverständnis gestoßen. Die Schweizer Traditionsfluglinie hatte 2001 wegen Insolvenz aufgeben müssen. Den angeklagten Führungs- und Aufsichtskräften war unter anderem „ungetreue Geschäftsbesorgung“, Misswirtschaft, unwahre Angaben und Gläubigerbevorzugung von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden. Dem war das Gericht in keinem Fall gefolgt.

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