HB BERLIN. Eine Benachteiligung der neuen Konkurrenten des Ex-
Monopolisten sei damit nicht verbunden, argumentierten die Beamten
des Finanzministeriums in einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Der
Spiegel“. Die Wettbewrber müssten zwar Mehrwertsteuer auf ihre
Briefumsätze entrichten, könnten sich aber die an ihre Lieferanten
gezahlte Vorsteuer vom Fiskus zurückholen. Dies wiederum sei der Post
verwehrt.
Die jetzige Steuerlösung wurde laut „Spiegel“ unter Leitung von
Steuerstaatssekretär Axel Nawrath erarbeitet. Nach der Sommerpause
solle sie Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) vorgelegt werden. Die
Fortsetzung der Mehrwertsteuerbefreiung für den Briefversand der Post
AG werde im Ministerium als Ausgleich dafür gesehen, dass sie als
einziger Anbieter die flächendeckende Versorgung in ganz Deutschland,
den so genannten Universaldienst, gewährleistet. Das Ressort war für
Nachfragen zunächst nicht zu erreichen.