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HANDELSBLATT, Donnerstag, 2. Juni 2005, 11:49 Uhr
Geldbuße statt Verfahren

Telekom-Manager müssen Strafe zahlen

Die Staatsanwaltschaft Bonn erhebt keine Anklage gegen Telekom-Manager, denen sie vorgeworfen hatte, Immobilien falsch bewertet zu haben. Die Entscheidung kann Auswirkungen auf parallel laufende Zivilprozesse um Schadenersatz für Kursverluste haben.


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HB BONN. Die Ermittlungen seinen vorläufig eingestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft Bonn am Donnerstag mit. Den sechs Beschuldigten sei aber bei einem „hinreichenden Tatverdacht“ auferlegt worden, Geldbeträge zwischen 20 000 und 250 000 Euro an die Staatskasse zu zahlen. Die Telekom habe sich zu einer gemeinnützigen Zahlung von 5 Millionen Euro bereit erklärt, die betroffene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu 250 000 Euro.

Bei dem Verfahren ging es um den Verdacht der Falschbilanzierung für die Jahre 1995, 1996 und 1997 und des Kapitalanlagebetrugs beim Prospekt zum Börsendebüt der Telekom 1996.

Die Bonner Staatsanwaltschaft geht ungeachtet der Einstellung des Strafverfahrens von einer überhöhten Immobilienbewertung bei der Deutschen Telekom aus. Im Jahr 1995 und in den Folgejahren bis 1997 sei der Wert der Immobilien um mehr als 2 Milliarden Mark überhöht angesetzt und bilanziert worden, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag in Bonn mit.

„Durch diese Angaben sind die Verhältnisse des Unternehmens in den Bilanzen und im Börsenprospekt von November 1996 in strafrechtlich relevanter Weise falsch dargestellt worden.“ Deswegen bestehe auch ein „hinreichender Tatverdacht“ gegen die Verantwortlichen. Eine Anklageerhebung sei aber aus verschiedenen Gründen „nicht geboten“ gewesen.

Telekom
Chart: Telekom
Analystenmeinung

Der Entscheidung zur Einstellung des Verfahrens lägen mehrere „Sacherwägungen“ zu Grunde, begründete die Staatsanwaltschaft ihr Vorgehen. Die Vorgänge lägen mehr als zehn Jahre und die letzten vorwerfbaren Handlungen lägen sieben Jahre zurück. Nach bereits fast fünfjähriger Ermittlungsdauer mit schwerwiegenden persönlichen Belastungen für die Beschuldigten hätte sich ein zeit- und kostenaufwendiger Strafprozess über Jahre hinziehen können. Auch eine absolute Verjährung hätte dann erreicht werden können. Ein anderes als das jetzige Ergebnis wäre auch „nicht zu erwarten“.

Parallel zu den strafrechtlichen Ermittlungen laufen etliche Zivilprozesse, in denen Anleger Schadenersatz für ihre Kursverluste nach dem Kauf von Telekom-Aktien erstreiten wollen. Dabei spielt die Falschbewertung von Immobilien eine entscheidende Rolle. Die Kläger argumentieren, dass sich die Telekom durch die zu hohe Bewertung von Immobilien wertvoller gemacht habe als sie eigentlich gewesen sei.

Auch nach der Einstellung der Ermittlungen halten die Anleger an ihrem Schadensersatzprozess fest. „Ich bin fest überzeugt, dass das Frankfurter Landgericht eigenständig entscheiden wird“, sagte Peter Gundermann von der Kanzlei Tilp am Donnerstag. Vor dem Frankfurter Gericht klagen etwa 15 000 Anleger. In einem Pilotprozess verhandelt das Gericht seit November 2004 über zehn Fälle. Die nächste Verhandlung ist für den 25. Oktober anberaumt.

Bereits in der vergangenen Woche hatte die Staatsanwaltschaft bezogen auf die Bilanzen der Jahre 1998 bis 2000 die Ermittlungen gegen den damaligen Telekom-Vorstand, Mitarbeiter in den Fachabteilungen sowie Wirtschaftsprüfer insgesamt eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte dies damit begründet, dass sich kein hinreichender Tatverdacht ergeben habe.


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