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HANDELSBLATT, Sonntag, 23. Oktober 2005, 19:38 Uhr
Testfall für Musterklage-Gesetz

Telekom-Prozess wird sich noch Jahre hinziehen

Der Mammutprozess gegen die Deutsche Telekom um angeblich falsche Immobilienbewertungen wird mindestens noch drei Jahre dauern.


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HB DÜSSELDORF. Der Prozess kann sich aber auch bis zu zehn Jahre hinziehen, falls die Gerichte auf Gutachten zu den strittigen Punkten bestehen und im Rahmen der neuen Rechtsform einer Musterklage Uneinigkeit zwischen den Klägern besteht. Dies sagten Anlegeranwälte dem Handelsblatt mit Blick auf die für Montag anberaumte Fortsetzung des Prozesses.

Sollten noch aufwendige Gutachten fällig werden, dann sei die Dauer des Verfahrens sogar „nach oben offen“, sagt Marc Tüngler, Rechtsexperte von der Anlegerschutzgemeinschaft DSW. Auch Rechtsexperten der Telekom erwarten, dass das Verfahren noch mindestens drei Jahre dauern wird.

Telekom
Chart: Telekom
Analystenmeinung

Der Prozess, an dem etwa 17 000 klagende Anleger beteiligt sind, wird nach knapp einem Jahr Pause vor dem Landgericht Frankfurt fortgesetzt. Die Kläger werfen dem Bonner Konzern vor, sie durch falsche Immobilienbewertungen vor dem Börsengang geschädigt zu haben. Es ist zu erwarten, dass der Richter das Verfahren bis zum 1. November aussetzen wird. Ab dann kann es im Rahmen neuer gesetzlicher Möglichkeiten als Musterklage beim zuständigen Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt fortgesetzt werden.

Damit wird das Telekom-Verfahren zum spektakulären Testfall für das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMug). Es gilt ab 1. November und sieht vor, eine einzige Musterklage stellvertretend für sämtliche Klagen abzuwickeln. Der Beschluss ist dann für alle anderen Kläger bindend. Damit will der Gesetzgeber Prozesskosten der Kläger senken und Verfahren wie das gegen die Telekom beschleunigen.


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