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03.05.2008 
Rauchen auf der Hauptversammlung

Qualmende Aktionäre

von Christian Schnell

Für Kneipen gibt es klare Regeln, für Opernhäuser, Flughäfen und sogar für Bierzelte. Überall ist minutiös geklärt, wo geraucht werden darf und wo nicht. Doch mitten im Herzen des deutschen Kapitalismus herrscht noch Anarchie: Es fehlen Glimmstängelregeln für die Hauptversammlungen der deutschen Aktiengesellschaften, die in diesen Wochen zuhauf anstehen. Nun droht ein Riesenchaos.

Wer während einer Hauptversammlung mal eben eine paffen gehen möchte, hat's nicht leicht. Foto: dpaLupe

Wer während einer Hauptversammlung mal eben eine paffen gehen möchte, hat's nicht leicht. Foto: dpa

FRANKFURT. Viele Aktiengesellschaften haben völlig versäumt, Raucherzonen für ihre Hauptversammlungen einzurichten. Das jedenfalls fanden die Anwälte der Kanzlei Schwarz, Kelwing, Wicke, Westphal bei einer Umfrage heraus. Und einfach mal schnell vor die Tür eilen und eine Zigarette durchziehen, können qualmende Aktionäre nicht: Wer den sogenannten Präsenzbereich einer Hauptversammlung mal eben für fünf Minuten verlässt, den müssen die anwesenden Notare offiziell erfassen.

Entwischt ein Aktionär ohne diese strenge Prozedur, liefert er möglicherweise einen Vorwand für die Anfechtung der ganzen Hauptversammlung. Schließlich lebt eine ganze Heerschar von Winkeladvokaten in Deutschland davon, Aktiengesellschaften mit solchen Formfehlern zu erpressen.

Aktiengesellschaften verfolgen ihre Anteilseigner deshalb auf den Hauptversammlungen bis aufs allerstillste Örtchen: Die Anwältin Tatjana Schroeder legt den Konzernen "jedes Mal nahe, nur nicht die Beschallung der Toiletten zu vergessen". Doch die Raucher im Zweifel auch vorm Eingang mit den Ansprachen von Vorständen und Aufsichtsräten zu berieseln verbieten in der Regel die zuständigen Ordnungsämter.

Und es kommt noch schlimmer: Die neuen Verordnungen zum Nichtraucherschutz variieren von Bundesland zu Bundesland. Daimler musste sich beispielsweise jüngst bei seiner HV in Berlin an die dortigen Gesetze halten, nicht an die Regeln des Stammsitzes in Baden-Württemberg.

Was können die Konzerne also tun, wenn eine Raucherzone fehlt? Am einfachsten und sichersten wäre es, auf der entsprechenden Hauptversammlung Zigarren und Zigaretten zuzulassen. Doch in Zeiten von "Corporate Social Responsibility" gilt das wohl kaum als opportun. Einen großen Glaskasten für Raucher aufzustellen hätte etwas arg Diskriminierendes. Und kurzfristig den Ort der Hauptversammlung zu wechseln geht gar nicht, weil solche Veranstaltungen meist ein Jahr im Voraus gebucht sind.

Oft hilft einfach nur Glück, wie zum Beispiel bei der Commerzbank. Sie tagt am 15. Mai wieder in der Frankfurter Jahrhunderthalle. Dort gibt es einen Innenhof, in dem gequalmt werden kann. Und der gehört nicht nur zum Präsenzgelände der HV, man kann ihn auch beschallen.

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