Der Generikahersteller Barr
begrüßte den Richterentscheid. "Das ist eindeutig eine positive Entwicklung für das Unternehmen", erklärte Barr
-Chef
Bruce Downey. Barr
prüfe nun, welche Folgen dies auf die Gewinnziele für dieses Jahr habe.
Bayer

hatte im April 2005 gegen
Barr
wegen Patentverletzung geklagt, da der Generika-Spezialist die US-Zulassung für eine Nachahmerversion der Pille beantragt hatte.
Barr
hatte wenig später eine Gegenklage eingereicht, in der die Ungültigerklärung des Patents beantragt wurde. Dabei räumte das US-Unternehmen ein, dass sein Generikum das Patent von
Bayer
verletzen würde. Zuletzt war es in dem Prozess nur noch um die Wirksamkeit des Yasmin-Patents gegangen.
Bayer

überprüfe nun außerdem, wie sich der Richterspruch zu Yasmin auf das Verhütungsmittel Yaz auswirke. Allerdings hat
Bayer
nach eigenen Angaben für Yaz in den USA noch Exklusivität bis März 2009, was bis dahin den Marktstart von Nachahmern ausschließe, erklärte der Konzern. Neben
Barr
will auch der US-Generikahersteller
Watson Pharmaceuticals
eine Nachahmerversion von Yaz auf den US-Markt bringen. Yaz ist eine niedrigdosierte Version von Yasmin und wurde 2006 in den USA zugelassen.