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04.03.2008 

Der Generikahersteller Barr begrüßte den Richterentscheid. "Das ist eindeutig eine positive Entwicklung für das Unternehmen", erklärte Barr -Chef Bruce Downey. Barr prüfe nun, welche Folgen dies auf die Gewinnziele für dieses Jahr habe.

Bayer hatte im April 2005 gegen Barr wegen Patentverletzung geklagt, da der Generika-Spezialist die US-Zulassung für eine Nachahmerversion der Pille beantragt hatte. Barr hatte wenig später eine Gegenklage eingereicht, in der die Ungültigerklärung des Patents beantragt wurde. Dabei räumte das US-Unternehmen ein, dass sein Generikum das Patent von Bayer verletzen würde. Zuletzt war es in dem Prozess nur noch um die Wirksamkeit des Yasmin-Patents gegangen.

Bayer überprüfe nun außerdem, wie sich der Richterspruch zu Yasmin auf das Verhütungsmittel Yaz auswirke. Allerdings hat Bayer nach eigenen Angaben für Yaz in den USA noch Exklusivität bis März 2009, was bis dahin den Marktstart von Nachahmern ausschließe, erklärte der Konzern. Neben Barr will auch der US-Generikahersteller Watson Pharmaceuticals eine Nachahmerversion von Yaz auf den US-Markt bringen. Yaz ist eine niedrigdosierte Version von Yasmin und wurde 2006 in den USA zugelassen.

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