| HANDELSBLATT, Dienstag, 18. Dezember 2007, 22:54 Uhr | ||||||||||||||||||||||||
Gerichtsurteil | ||||||||||||||||||||||||
Bayer-Pipeline darf vorerst nicht in Betrieb gehen | ||||||||||||||||||||||||
Die umstrittene Kohlenmonoxid-Pipeline des Bayer | ||||||||||||||||||||||||
HB MÜNSTER. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster in zwei am Dienstag veröffentlichten Beschlüssen entschieden. Vor dem Gericht hatten zwei Bürger geklagt, über deren Grundstück die Rohrleitung laufen soll. Gerichtssprecher Ulrich Lau sagte, auf Privateigentum dürften private Unternehmen nur dann zugreifen, wenn dies zum Wohle der Allgemeinheit geschehe. Das Gericht vermisse aber bislang eine überzeugende Darstellung der Bedeutung des Projekts für die Allgemeinheit. Es sei nicht erwiesen, dass beispielsweise die Wirtschaftskraft der Region durch die Pipeline erhöht würde. Auch sei nicht ausreichend geklärt, warum die Pipeline rechtsrheinisch laufen müsse. Keine grundsätzlichen Bedenken hatte der Senat dagegen gegen die sicherheitstechnische Bewertung der Anlage. Bayer Die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichtes sind den Angaben zufolge unanfechtbar. | ||||||||||||||||||||||||
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