Gesamtzins: Der Versicherer verzinst das angesparte Vermögen des Kunden mit dem Gesamtzins. Dieses Vermögen baut sich aus den Beiträgen abzüglich aller Kosten des Versicherers auf. Da der Kunde die Abzüge nicht kennt, fehlt ihm die entscheidende Bezugsgröße zur Rendite-Berechnung. Der Gesamtzins gibt also nicht die Rendite an. Er setzt sich aus dem Garantiezins und der schwankenden Gewinnbeteiligung zusammen. Insgesamt ändert sich die Gesamtverzinsung also im Laufe der Vertragslaufzeit.
Garantiezins: Dieser Satz bleibt während der gesamten Laufzeit der Police gleich. Aktuell liegt er bei 2,25 Prozent. Die Versicherer dürfen den Satz im Neugeschäft unterschreiten, aber nicht überschreiten. Die Obergrenze legt das Bundesfinanzministerium fest.
Nettozins: Dies ist die Verzinsung, die die Gesellschaft tatsächlich am Kapitalmarkt erwirtschaftet.
Gewinnbeteiligung: Sie gleicht in etwa die Differenz zwischen dem Garantiezins und dem Nettozins aus, allerdings über die Jahre geglättet. Der Satz muss für ein Jahr verbindlich gegenüber der Aufsicht deklariert werden.
